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F.A.Z. Einspruch Folgen
Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben. Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de. Alle Folgen sind jederzeit auch hier abrufbar: https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast
Folgen von F.A.Z. Einspruch
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Folge vom 19.04.2023#251: Was folgt aus der Karlsruher Entscheidung zur „Kinderehe“?Der Bundestag muss das Gesetz zur Bekämpfung von „Kinderehen“ neu fassen. In Folge 251 des F.A.Z. Einspruch Podcast analysieren wir mit zwei Rechtswissenschaftlern, was dabei zu beachten ist - und erklären die Entscheidung des Verfassungsgerichts.
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Folge vom 05.04.2023#250: Harald Schmidt - der Kanzler der HerzenAuf dem F.A.Z. Kongress „Zwischen den Zeilen“ wurde Harald Schmidt nicht nur als Kanzler der Herzen gefeiert. Er zeigte sich auch als bekennender Monarchist und berichtete in der 250. Ausgabe des F.A.Z Einspruch Podcasts von seinen größten Konflikten mit dem Recht und davon, was man noch sagen darf. Er bremst für Klimakleber, trägt sie aber nicht weg. Seine drei Verbrenner fährt er bewusst nicht alle gleichzeitig.
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Folge vom 29.03.2023#249: Was darf die Polizei auf Demonstrationen?In Folge 249 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir mit dem Wiesbadener Staatsrechtler Matthias Friehe die Befugnisse der Polizei auf Versammlungen. Anlass ist ein neues hessisches Gesetz – dessen Knackpunkte bundesweit diskutiert werden.
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Folge vom 22.03.2023#248: Kubickis Wahlrechts-Ärger mit der UnionIn Folge 248 des F.A.Z. Einspruch Podcasts beschäftigen wir uns mit dem neuen Wahlrecht und sprechen mit Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Der sagt, die Streichung der Grundmandatsklausel sei zunächst von der Union präferiert worden.