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Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung. Folgen
Ich bin Sascha Weigel und möchte Sie in diesem Podcast gemeinsam mit meinen Gästen mit spannenden Sichtweisen und Einschätzungen rund um die Themengebiete Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung zum Nachdenken anregen. Wir hegen die Absicht, dass Sie hier durchaus die zündende Idee oder bei Bedarf einen neuen Lösungsansatz für ihre Problem- oder Konfliktsituation entwickeln können. Zu Wort werden in diesem Podcast auch Fachexperten kommen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Forschungsergebnisse wichtige Erkenntnisse für den Umgang mit Konflikten und damit für die Mediation und Konfliktberatung in der VUKA-Welt bieten. Mehr zu Mediation und Konfliktmanagement: www.inkovema.de
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Folge vom 08.01.2022#70 - Anfänge des Coachings. Im Gespräch mit Dr. Wolfgang LoossBei dieser Episode ist die Tonqualität nicht frei von Störungen, wir bitten, das zu entschuldigen. Die Anfänge des Coachings - erinnert von Dr. Wolfgang Looss, einem der Pioniere des Coachings in Deutschland -, die in deutsche Universitäten
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Folge vom 31.12.2021#69 - Danke - Jahresabschluss 2021 und Ausblicke 2022s.weigel@inkovema.de
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Folge vom 26.12.2021#68 - Der funktionale Mediationsbegriff. Im Gespräch mit Prof. Dr. TrenczekInhalte: Nach § 1 Abs. 2 MediationsG ist Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Vorschriften des Mediationsgesetzes knüpfen funktional an den Mediator im Sinne von § 1 Abs. 2 MediationsG an, d.h. jede*r Vermittler*in, die oder der eine Mediation im Sinne des § 1 Abs. 1 MediationsG auftragsgemäß durchführt, unterliegt den normativ-fachlichen Standards des Mediationsgesetzes. Entscheidend ist allein der mit den (Konflikt-)Parteien vereinbarte Auftrag. Wurde eine Vermittlung ohne Entscheidungsbefugnis des Dritten in der Streitsache vereinbart bzw. dass die Parteien selbst (eigenverantwortlich) eine Regelung bzw. Lösung in der Sache erarbeiten, dann handelt es sich um eine Mediation i.S.d. § 1 Abs. 1 MediationsG. Das gilt unabhängig davon, ob das Verfahren bzw. das Vorgehen als „Mediation“, „Coaching", als Klärungshilfe, Moderation oder Schlichtung bezeichnet wurde. Es spielt auch keine Rolle, wie sich die dritte Person nennt, ob nun Beraterin, Moderatorin, Helferin oder Unterstützer, Klärungshelfer, Supervisor oder Jurist.
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Folge vom 18.12.2021#67 - Quo Vadis, Mediation? Im Gespräch mit Michael PlassmannMichael Plassmann, Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator, Berlin und Münster, mit Schwerpunktkanzlei für Außergerichtliches Konfliktmanagement, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Berlin.