Heute: Frankreich: Gibt es morgen noch eine Regierung in Paris?
++ Frankreich: Gibt es morgen noch eine Regierung in Paris? ++ Verfassungsrechtler Vosgerau gewinnt nächstes Verfahren wg Falschbehauptung ++ Straffrei schimpfen - Gespräch mit RA Ralf Höcker ++ Joe Biden begnadigt Sohn - Gespräch mit TE-Korrespondentin Suse Heger ++ neue INSA-Umfrage: CDU/CSU stärkste Kraft ++ TE-Energiewendewetterbericht ++
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Podcasts des Magazins “Tichys Einblick” mit Kommentaren und Interviews zu Politik, Wirtschaft und Gesellschaft - und dem werktäglichen "TE Wecker"
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Folge vom 03.12.2024TE Wecker am 03.12.2024
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Folge vom 02.12.2024TE Wecker am 02.12.2024Details: Heute: Heute: Warnstreiks in allen VW-Werken ++ Heute: Warnstreiks in allen VW-Werken ++ Haldenwang Direktkandidat der CDU im Bezirk Wuppertal 1 ++ Buschmann wird neuer FDP-Generalsekretär ++ Ukraine: Habeck Vertraute Patrick Graichen wurde von der ukrainischen Regierung als unabhängiges Mitglied für den Aufsichtsrat des staatlichen Energiekonzerns vorgeschlagen ++ Chef von Stellantis, Carlos Tavares, trat am Sonntag überraschend zurück. ++ Berlin: mehr Messerangriffe ++ TE-Energiewendewetterbericht ++
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Folge vom 01.12.2024TE Wecker am 01.12.2024Heute: Verfassungsgericht sagt Nein zu unanständigen Gewinnen der Windradindustrie Ein bemerkenswertes Urteil kam in dieser Woche aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Windrad-Betreibern abgewiesen. Die haben dagegen geklagt, daß ihre sogenannten Übergewinne abschöpft wurden, um die Strompreise niedrig zu halten. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Doch das Urteil war so zu erwarten, sagt Rechtsanwalt Thomas Mock gegenüber Tichys Einblick. Der Vorgang wirft einen deutlichen Blick in einen Geschäftsbereich, der weitgehend im Dunkeln liegt. Man sieht lediglich die vielen Windräder, die angeblich gut gegen eine Klimakatastrophe seien. Doch dies versperrt den Blick auf das sagenhafte Geschäft, das eigentlich dahinter steht. Das stellt so ziemlich alles in den Schatten, was bisher in auch gut gehen, in Wirtschaftsbereichen verdient werden konnte.
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Folge vom 30.11.2024Interview mit Staranwalt Ralf Höcker: Straffrei schimpfenEs gibt einen merkwürdigen Doppelstandard im Land: Wer Robert Habeck „Schwachkopf“ nennt, der muss mit Hausdurchsuchungen rechnen. Wer Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine „Bitch“ nennt, wird zu 2.100 Euro Strafe verurteilt. Gleichzeitig müssen Politiker der AfD – oder gar ihre Wähler – sich dieselben Beleidigungen und gar Aufrufe zur Gewalt gefallen lassen. Wie kann das sein? Dr. Ralf Höcker ist Deutschlands bekanntester Anwalt für Äußerungs- und Medienrecht. Er ist der Mann, den Politiker und Prominente anrufen, wenn sie gegen Falschaussagen von Journalisten vorgehen wollen. Er klärt auf: Wer singt und tanzt und dabei einen Politiker beleidigt, der macht Kunst – und die ist geschützt. Wer aber geradeheraus einen Politiker nur beleidigt, der macht sich strafbar. Höckers Kanzlei vertritt auch den Juristen Ulrich Vosgerau im Fall Correctiv. Es ist ein ungleicher Kampf gegen die gebührenfinanzierten ÖRR-Sender: Denn jede Falschbehauptung muss durch alle Instanzen geklagt werden. Der Preis der Wahrheit in Deutschland ist sehr, sehr hoch.