
WirtschaftRatgeber
Auswandern im Ruhestand – Rente im Ausland
In Deutschland haben Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, prinzipiell das Recht, ihren Lebensabend an einem beliebigen Ort der Welt zu verbringen. Derzeit überweist die Deutsche Rentenversicherung monatliche Zahlungen an etwa 1,8 Millionen Rentner in über 150 Ländern. Dennoch variieren die Bestimmungen für die Rentenauszahlung je nach gewähltem Aufenthaltsland im Alter.
Abhängig von der beruflichen Laufbahn können bestimmte Einschränkungen bezüglich der Erwerbsminderungsrente oder des steuerfreien Grundfreibetrags auftreten, sodass mitunter auch die ersten erhaltenen Rentenbezüge versteuert werden müssen. Essenziell ist, ob am neuen Wohnsitz europäische Rechtsnormen Anwendung finden oder ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland existiert. Fehlt ein solches Abkommen, könnten negative Auswirkungen drohen.
Wer erhält nach vergleichsweise geringen Arbeitseinkommen im Ausland trotzdem den vollen Zuschlag zur Grundrente? Hat es Einfluss, ob man seine deutsche Staatsangehörigkeit behält oder aufgibt? Ein Blick auf die Türkei und die USA zeigt: Warum werden dort erbrachte Versicherungszeiten bei der Berechnung für Mindestversicherungszeiten der Rentenansprüche nicht berücksichtigt? Diese und weitere Fragen beantworten Henning Hübert und Experten für solche, die nach ihrem Erwerbsleben ins Ausland ziehen möchten.
Auswandern im Ruhestand – Rente im Ausland im Überblick
Sendezeit | Do, 02.10.2025 | 10:08 - 11:30 Uhr |
Sendung | Deutschlandfunk "Journal am Vormittag - Marktplatz" |