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Das Schweigen der Ämter: Informationsfreiheit in Deutschland
Bürger haben grundsätzlich ein Recht auf Informationen von staatlichen Stellen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz, das vor zwei Jahrzehnten ins Leben gerufen wurde. Das Gesetz enthält jedoch Ausnahmen und bietet Schlupflöcher, mit deren Hilfe Behörden ihre Pflicht zur Offenlegung umgehen können. Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab und belegt Platz 127 auf der Liste der Transparenz. Strikte Vorschriften erleichtern es den Ämtern, ihre Dokumente geheim zu halten.
Ein Beispiel dafür ist das Bundesverkehrsministerium, das sich lange Zeit weigerte, Einzelheiten zum umstrittenen Projekt Stuttgart 21 zu veröffentlichen. Jens Spahn wickelte während seiner Amtszeit als Gesundheitsminister Maskenbeschaffungen über seinen Bundestags-E-Mail-Account ab, wodurch pikante Details nicht in die offiziellen Akten gelangten. Nach seiner Kanzlerschaft nahm Helmut Kohl hunderte von staatlichen Aktenordnern mit, um die Geschichtsschreibung für persönliche Zwecke zu kontrollieren – geduldet von den Regierungsstellen und Gerichten.
In den Vereinigten Staaten und Skandinavien sieht die Lage ganz anders aus: Hier wird der Staat nicht als Machtinstanz, sondern als serviceorientierte Einrichtung gesehen. Hätte Kohl in den USA agiert, wäre das FBI ihm sofort auf den Fersen gewesen. In Schweden sind staatliche Verträge, Expertisen und finanzielle Bewertungen bereits seit 1766 für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und das demokratische System ist dort erheblich höher als bei uns.
"Das Schweigen der Ämter: Informationsfreiheit in Deutschland" im Überblick
Das Schweigen der Ämter: Informationsfreiheit in Deutschland
von Thomas Kruchem
| Sendezeit | Di, 21.04.2026 | 19:30 - 20:00 Uhr |
| Sendung | Deutschlandfunk Kultur "Zeitfragen Feature - Wirtschaft und Umwelt" |