§ 21 Ansprüche und sonstige Rechte; Einwendungen und Einreden: Ansprüche - relative Rechte (§ 194 I BGB), Gestaltungsrechte, Dingliche Rechte, Defensivrechte: Einwendung und Einrede;
§ 22 Verjährungsrecht, Teil 1: Arten und Voraussetzungen: Zielsetzungen des Verjährungsrechts, Systematik - Grundzüge, die regelmäßige Verjährungsfrist: Dauer (§ 195 BGB), Beginn (§ 199 BGB)

Bildung
LMU Grundkurs Zivilrecht 2020/21 Folgen
Der Podcast wird im Rahmen der Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht I“ im Wintersemester 2020/2021 erstellt. Die 2-stündige Vorlesung erstreckt sich über 6 Semesterwochenstunden an drei Terminen pro Woche. Nähere Informationen über die Vorlesung, insbesondere die Gliederung und begleitende Materialien finden sich unter http://www.grundkurs-bgb.de. Die in der Vorlesung vertretenen Meinungen und rechtlichen Wertungen stellen die individuelle Ansicht des Vortragenden dar. Sie dienen der Ausbildung, nicht der Rechtsberatung. Dieses Angebot kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.
Folgen von LMU Grundkurs Zivilrecht 2020/21
80 Folgen
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Folge vom 21.11.2022BGB AT - Folge 25: Ansprüche und sonstige Rechte, Einwendungen und Einreden, Verjährung
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Folge vom 21.11.2022BGB Schuldrecht BT - Folge 6: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang, Nacherfüllungsanspruch§ 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Modus der Nacherfüllung, Wahlrecht des Käufers, Erfüllungsort der Nacherfüllung, Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, Verkäuferregress nach §§ 445a, 445b BGB
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Folge vom 21.11.2022BGB AT - Folge 24: StellvertretungNoch § 19 Stellvertretung, Teil 5: Einzelfragen: Insichgeschäft (§ 181 BGB); § 20 Stellvertretung, Teil 6: Vertretung ohne Vertretungsmacht: Rechtsfolgen des Handelns des falsus procurator in Bezug auf den Vertretenen, Haftung des falsus procurator (§ 179 BGB)
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Folge vom 21.11.2022BGB Schuldrecht BT - Folge 4: Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelNoch § 5 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Begriff des Rechtsmangels (§ 435 f BGB); Ausschluss und Begrenzung von Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung, Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB), Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher Ausschluss/Begrenzung