Die Berliner Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm übersprüht Nazi-Parolen an Hauswänden oder kratzt Aufkleber von Verteilerkästen oder Bushaltestellenhäuschen. Deshalb hat die 75-Jährige auch häufig Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Und zwar wegen Sachbeschädigung. Im Dezember 2018 übersprühte sie in Eisenach einen Schriftzug und wurde im Jahr darauf zu 15 Tagessätzen à 70 Euro, also einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro, verurteilt. Das hat Irmela Mensah-Schramm aber nicht akzeptiert. Am Ende hat das Oberlandesgericht Jena das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Begründung: Die Schuld der Aktivistin sei gering, es gebe kein dringendes öffentliches Interesse an der Verfolgung und außerdem seien die Beweise so lückenhaft, dass ein unanfechtbares Urteil wegen Sachbeschädigung nicht möglich sei.

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Der Gerichtspodcast mit Heike Borufka und Basti Red: Die hr-Gerichtsreporterin und der Podcaster sprechen über echte Kriminalfälle, echte Gerichtsurteile, das echte Leben und das deutsche Justizsystem.
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Folge vom 16.02.2022Verurteilt! (61): Die Hakenkreuz-Jägerin
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Folge vom 02.02.2022Verurteilt! (60): Tödlicher ÄrztefehlerIm August 2018 stürzt ein 74 Jahre alter Radfahrer bei einem Ausflug in Oberursel bei Frankfurt. Am nächsten Tag schwillt der Hals des Mannes massiv an. Er wird in die zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses in Bad Homburg gebracht. Die Ärztin zieht einen Hals-Nasen-Ohrenarzt hinzu. Der Mann, der Blutverdünner einnimmt, wird wieder entlassen - und stirbt kurz darauf zu Hause vor den Augen seiner Tochter und der Ehefrau. Die Staatsanwaltschaft klagt die beiden Ärzte wegen fahrlässiger Tötung an. Das Landgericht Frankfurt stellt jedoch nach einigen Tagen Hauptverhandlung das Verfahren gegen die Ärztin wegen geringer Schuld ein. Auflage: Sie muss an die Witwe 4000 Euro bezahlen. Den HNO-Arzt verurteilt das Gericht im November 2021 zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 700 Euro, also insgesamt 56 000 Euro.
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Folge vom 19.01.2022Verurteilt! (59): Der Fall Andreas TürckAm 8. September 2005 spricht das Frankfurter Landgericht den 36 Jahre alten Fernsehmoderator Andreas Türck vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. 10 Tage lang stand Türck vor Gericht, weil er 2002 eine Club-Bekanntschaft auf einer Brücke zum Oralsex gezwungen haben soll. Die 29-Jährige hatte den Fernsehmoderator nicht selbst angezeigt, durch einen Zufall war das Verfahren in Gang geraten. Bei der Polizei hat Türck den Vergewaltigungsvorwurf bestritten, vor Gericht hat er geschwiegen. Zwei Gutachter haben schließlich die Glaubwürdigkeit der 29-Jährigen bezweifelt. Darauf stützte das Gericht seinen Freispruch. Die Vorwürfe hatten die steile Karriere des Moderators abrupt gestoppt. Er hatte bei ProSieben seine tägliche Talkshow. Sein Sender hatte sich sofort von ihm getrennt.
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Folge vom 05.01.2022Verurteilt! (58): No Angel2000 wird Nadja Benaissa mit der Castingband No-Angels über Nacht berühmt. Zehn Jahre später steht die Sängerin in Darmstadt vor Gericht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung. Sie soll ungeschützten Sex mit Männern gehabt haben, obwohl sie wusste, dass sie HIV positiv ist, sagt die Staatsanwaltschaft. Nadja Benaissa gesteht im Prozess und wird nach 5 Verhandlungstagen von einem Jugendschöffengericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hat bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich, sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht attestiert Nadja Benaissa Reue und wertet strafmildernd, dass die Staatsanwaltschaft ihre Infektion öffentlich gemacht hat, nachdem sie vor einem Konzert in Frankfurt festgenommen worden war und dann zehn Tage lang in Untersuchungshaft saß.