Das Stadtbezirksgericht Berlin verhandelt im Juni 1983 gegen den DDR-Bürger Heinz Barth. Der Angeklagte war im Juni 1944 als Offizier der Waffen-SS am Massaker in dem französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen. In diesem von der Stasi mitgeschnittenen Prozess-Originalton beschreibt er seine Beteiligung an diesem Verbrechen am 10. Juni 1944. Es folgt das Urteil: lebenslänglich.

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Archivradio – Geschichte im Original Folgen
Historische Aufnahmen und Radioberichte von den ersten Tonaufzeichnungen bis (fast) heute. Das Archivradio der ARD macht Geschichte hör- und die Stimmung vergangener Jahrzehnte fühlbar. Präsentiert von: Gábor Paál, Lukas Meyer-Blankenburg, Maximilian Schönherr und Christoph König. Ein Podcast von SWR, BR, HR, MDR und WDR. https://archivradio.de | Übersicht über alle Beiträge: http://x.swr.de/s/archivradiokatalog
Folgen von Archivradio – Geschichte im Original
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Folge vom 31.10.2023DDR-Gericht verurteilt NS-Verbrecher Heinz Barth zu lebenslanger Haft | 7.6.1983
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Folge vom 31.10.2023DDR-Prozess gegen NS-Verbrecher Heinz Barth beginnt | 25.5.1983In einem voll besetzten kleinen Saal des Stadtbezirksgerichts Berlin beginnt der DDR-Strafprozess gegen Heinz Barth. Barth wird vorgeworfen, im Zweiten Weltkrieg an Erschießungen von tschechischen Zivilisten und am Massaker im französischen Dorf Oradour-sur-Glane beteiligt gewesen zu sein. 30 Jahre zuvor hatte ein Militärgericht in Bordeaux über die Täter verhandelt und Heinz Barth in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Barth arbeitete in einem Konsum-Geschäft in Gransee und hatte 1981 mit einer Verhaftung durch die DDR-Justiz nicht gerechnet. Der Originalton dokumentiert den Beginn des Verfahrens mit der Anklage und der ersten Vernehmung des Angeklagten. Dieser beschreibt ein Schlüsselerlebnis, nämlich seine Teilnahme an einer Erschießung in Böhmen.
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Folge vom 30.10.2023DDR-Urteil gegen Hans Globke: Wie der bundesdeutsche Rundfunk berichtete | 23.7.1963Das Oberste Gericht der DDR verurteilt den Chef des Kanzleramts Hans Globke in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus. Wie die westdeutsche Presse damit umging, zeigt sich anhand von zwei Rundfunkbeiträgen. Zunächst eine halbstündige Sendung des Deutschlandfunks, in der auch der spätere Kanzlerkandidat der Union, Rainer Barzel, zu Wort kommt. Im Anschluss daran ein kurzer Kommentar des Südwestfunks Baden-Baden.
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Folge vom 30.10.2023DDR-Gericht verurteilt Kanzleramtschef Hans Globke: "Lebenslänglich" | 23.7.1963Juli 1963. Das Oberste Gericht der DDR verhandelt gegen den Angeklagten Hans Globke. Globke war Jurist und während des Nationalsozialismus in Hitlers Reichsinnenministerium maßgeblich mit der Formulierung der Rassengesetzgebung beschäftigt. Auf ihn gehen Mechanismen der Nazis zurück, wie man angeblich Juden erkennen kann. Die DDR führte diesen Schauprozess in Abwesenheit des Angeklagten durch, denn dieser war Kanzleramtschef unter dem ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer in Bonn. Auch wenn Globke 1963 in den Ruhestand ging, schadete der DDR-Prozess seinem Ansehen nachhaltig. Die Tonqualität des von der Stasi angefertigten Prozessmitschnittes ist nicht überragend. Nach dem Staatsanwalt ist die Verteidigung zu hören, dann das Urteil und schließlich ein Teil der Urteilsbegründung.