Während die Vergeltungstheorie behauptet, dass Strafen ein vergangenes Unrecht sozusagen wieder „ausbügeln“, schauen Präventionstheorien in die Zukunft. Sie wollen – grob gesagt – eine Gesellschaft erreichen, in der weniger Straftaten passieren. Dabei gibt es zwei Grundrichtungen: die Individualprävention und die Generalprävention. Der erste Ansatz behauptet: Die Strafe soll dafür sorgen, dass die einzelne Täterin sich „bessert“, vielleicht sogar in die Gesellschaft zurück integriert wird, Stichwort: Resozialisierung. Der zweite Ansatz behauptet: die Strafe soll „generell“ möglichst viele Menschen davon abhalten, kriminell zu werden, Stichwort: Abschreckung.
In der heutigen Episode stelle ich beide Konzepte vor, spiele sie gedanklich durch und ordne sie philosophisch ein. Außerdem überprüfen wir sie natürlich auf Chancen und Grenzen.
Literatur:
Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?

Kultur & Gesellschaft
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Dieser Podcast gibt eine Übersicht über die grundlegenden Fragestellungen und Denkmodelle der Philosophie. Er folgt in etwa dem Lehrplan der gymn. Oberstufe in NRW und wendet sich an Alle, die sich für Philosophie interessieren.
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Folge vom 03.06.202477 Strafzwecktheorien 2/2: Individualprävention, Generalprävention
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Folge vom 13.05.202476 Strafzwecktheorien 1/2: Übersicht, VergeltungstheorienStaaten machen nicht nur Gesetze, sondern sie bestrafen auch Leute, die sich nicht an Gesetze halten. Aber warum eigentlich? Was genau ist der Zweck von Strafen? Zu dieser Frage unternehmen wir einen kleinen Exkurs. In der heutigen Episode gebe ich eine Übersicht über drei Strafzwecktheorien und diskutiere eine davon: die Vergeltungstheorie. Die anderen beiden Ansätze – Individualprävention und Generalprävention – folgen in der nächsten Episode. Literatur: Norbert Hoerster, Muss Strafe sein?, München 2012
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Folge vom 21.04.202475 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 4: Übersicht und KritikThomas Hobbes hat eine sehr gründlich durchdachte Staatstheorie vorgelegt: Den ständigen Konflikt im Naturzustand kann man nur mit einer starken, autoritären Regierung auflösen. Behauptet Hobbes jedenfalls. In der heutigen Episode fasse ich diesen Entwurf nochmal in aller Kürze zusammen, vom Menschenbild bis zum Gesellschaftszustand. Im Anschluss betrachte ich Stärken und Schwächen von Hobbes‘ Modell. Literatur: Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung
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Folge vom 03.04.202474 Thomas Hobbes‘ Staatstheorie 3: Gesellschaftszustand (absolute Macht)Im Gesellschaftsvertrag übertragen alle Menschen ihr Recht, sich selbst zu regieren, auf einen Souverän. So sieht das jedenfalls Thomas Hobbes, ein „Klassiker“ der neuzeitlichen Staatstheorie. Eine Regierung wird „autorisiert“, das heißt: Alle sind Autor ihrer Handlungen. Damit konzentriert sich alle Macht und Gewalt im Staat auf genau eine Stelle. Was das für das Leben im Gesellschaftszustand bedeutet, das skizziere ich in der heutigen Episode. Eine kritische Einordnung folgt in der nächsten Einheit. Literatur: Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes zur Einführung