Es war das Versprechen von Bundeskanzler Merz und Innenminister Dobrindt: Ein Umdenken in der Migrationspolitik und die Zurückweisung von Asylsuchenden an den innerdeutschen Grenzen. Vier Wochen nach dem Start der neuen Regierung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisungen in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Innenminister Dobrindt spricht von „Einzelfallentscheidungen“ und will an der Praxis erstmal nichts ändern. Dieses Thema sorgte auch für Gesprächsstoff auf dem Deutschen Anwaltstag 2025 in Berlin. Fand der doch unter dem Motto „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“ statt.

Ratgeber
SWR1 Radioreport Recht Folgen
Verfassung, Gesetze und Rechtsprechung - Was Richter oft in rostigem Juristenlatein entscheiden, darüber wird beim Radioreport Recht in verständlicher Form berichtet.
Folgen von SWR1 Radioreport Recht
30 Folgen
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Folge vom 06.06.2025Verwaltungsgericht Berlin erklärt Zurückweisungen für rechtswidrig
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Folge vom 02.06.2025BGH erleichtert Zugriff auf Smartphone-DatenFür die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Die Smartphones sind aber meist gesperrt und damit die Daten verschlüsselt. Die Polizei braucht oft Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten.
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Folge vom 27.05.2025Grillen und Gartenparty: Was ist wann erlaubt?Der eine würde am liebsten jeden Tag den Grill anwerfen, dem anderen wird es schon vom Geruch schlecht. Wie oft und wie laut darf man im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon grillen? Was müssen Mieter und Hauseigentümer beachten? Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind in vielen Fällen nicht gerade eindeutig.
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Folge vom 20.05.2025Hacker-Kampf gegen IT-Sicherheitslücken und StrafverfolgungZivilcourage ist eigentlich etwas Positives. Wenn es aber um das Suchen oder Finden von IT-Sicherheitslücken geht, machen Hacker und IT-Fachleute sich dabei schnell strafbar. Diese sogenannten ethischen Hacker oder auch Grey Hat Hacker suchen oder finden zufällig Sicherheitslücken. Sie machen das nicht, um damit Geld zu erpressen. Sie wollen auf die Lücken hinweisen, damit sie geschlossen werden. Das könnte ein wichtiger Baustein für eine bessere IT-Sicherheit sein, sagen Experten. Doch die entsprechende Strafnorm schrecke viele der ehrenamtliche Hacker ab. In diesem Radioreport Recht haben wir mit Softwareentwickler Hendrik Heinle gesprochen. Er hat Probleme mit der Justiz bekommen, nachdem er auf eine Sicherheitslücke hinwies. Ein Einzelfall? Nein, sagt Manuel Atug von der unabhängigen Organisation AG KRITIS.