Nachdem Russlands Präsident Boris Jelzin sich jahrelang gegen die NATO-Osterweiterung gesperrt hat, wächst das Vertrauen zwischen Russland und dem Westen. 1997 gibt Jelzin den Widerstand auf. Am 27. Mai des Jahres kommt es zur NATO-Russland-Grundakte. Darin verpflichten sich beide Seiten, die Souveränität aller Staaten zu achten. Russland erkennt an, dass es kein Vetorecht gegen die NATO-Mitgliedschaft anderer Länder hat. Die NATO erklärt wiederum, dass sie keinen Anlass und nicht die Absicht habe, in den neuen osteuropäischen Staaten Atomwaffen zu stationieren. Russland bekommt außerdem umfangreiche Wirtschaftshilfen. Auch soll Russland eng in die NATO-Planungen eingebunden werden. Moskau und wird in die Gruppe der führenden Industrieländer – bis dahin G7, ab dann G8 – aufgenommen. Die Stimmung bei der Unterzeichnung in Paris ist gut, und Boris Jelzin tritt mit einem großen Versprechen auf, das über das Vereinbarte hinausgeht. Aus dem Elysee-Palast berichtet damals Cai Rienäcker.

Kultur & Gesellschaft
Archivradio – Geschichte im Original Folgen
Historische Aufnahmen und Radioberichte von den ersten Tonaufzeichnungen bis (fast) heute. Das Archivradio der ARD macht Geschichte hör- und die Stimmung vergangener Jahrzehnte fühlbar. Präsentiert von: Gábor Paál, Lukas Meyer-Blankenburg, Maximilian Schönherr und Christoph König. Ein Podcast von SWR, BR, HR, MDR und WDR. https://archivradio.de | Übersicht über alle Beiträge: http://x.swr.de/s/archivradiokatalog
Folgen von Archivradio – Geschichte im Original
942 Folgen
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Folge vom 05.10.2022Russland stimmt NATO-Osterweiterung zu | 27.5.1997
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Folge vom 05.10.2022Russland garantiert Souveränität der Ukraine – ist aber gegen NATO-Osterweiterung | 5.12.1994Nach dem Ende der Sowjetunion sortiert sich Osteuropa neu. Dabei gibt es große Themen zu klären: Das eine sind Atomwaffen. Die Ukraine, Belarus und Kasachstan besitzen welche – noch aus der Zeit, als sie zur Sowjetunion gehörten. Die Ukraine ist Anfang der 1990er Jahre faktisch die drittgrößte Atommacht der Welt. So viele Atomstaaten – das halten viele für gefährlich. Deshalb kommt es zu einem Abkommen: Die drei Ex-Sowjetrepubliken verzichten auf Atomwaffen, unterzeichnen also den Atomwaffensperrvertrag. Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten, vor allem die USA und Russland, die Souveränität dieser drei Länder zu achten. Dieses Abkommen läuft im Völkerrecht unter dem Namen „Budapester Memorandum“ – denn es wurde auf dem Treffen der damaligen KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, heute: OSZE) im Dezember 1994 vereinbart. In der Berichterstattung spielt es damals allerdings kaum eine Rolle, denn andere Themen beherrschen die Konferenz sind strittiger: Da ist zum einen der Jugoslawienkrieg, der nur wenige hundert Kilometer von Budapest entfernt, zum anderen die von den USA beabsichtigte NATO-Osterweiterung. US-Präsident Bill Clinton wirbt in Budapest dafür, Helmut Kohl unterstützt ihn. Russlands Präsident Boris Jelzin ist dagegen. Er befürchtet, so erklärt er 5. Dezember in Budapest, dass die Nato-Osterweiterung die Demokratie in Russland gefährde. Reporter ist ARD-Korrespondent Michael Herde.
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Folge vom 03.10.2022Die SPIEGEL-Affäre 1962 – Meilenstein für die Pressefreiheit | Archivradio-GesprächSPIEGEL-Chef Augstein wird verhaftet, weil Verteidigungsminister Strauß ein Artikel nicht passt. So wird es meist erzählt. Doch die Wahrheit ist komplizierter. Und der BND mischte auch mit. Lukas Meyer-Blankenburg im Gespräch mit Lutz Hachmeister (SWR 2022)
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Folge vom 30.09.2022Rudolf Augstein zum Ende der Spiegel-Affäre | 14.5.1965Rudolf Augstein bleibt 103 Tage in Haft. Am 7. Februar 1963 wird er freigelassen, weil die Haftgründe – Flucht- und Verdunkelungsgefahr – als nicht mehr gegeben angesehen werden. Das Verfahren wegen Landesverrats ist damit aber noch nicht ausgestanden. Das passiert erst zwei Jahre später. Im Februar 1965 werden die Ermittlungen gegen Rudolf Augstein eingestellt, am 13. Mai 1965 kommt sogar der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass es für den Vorwurf des Landesverrats keine Beweise gibt. Alle Details, die der Spiegel in seinem regierungskritischen Artikel „Bedingt abwehrbereit“ verwendet habe, seien bereits von anderen Medien genannt worden oder öffentlich zugänglich gewesen. Am Tag nach diesem sehr klaren Urteil des Bundesgerichtshofs äußert sich Rudolf Augstein in einem Interview mit NDR-Redakteur Helmut Günther.