1956 gab das Bundesverfassungsgericht dem Heimatbund Baden recht. Der hatte eine neue Volksabstimmung im badischen Teil Baden-Württembergs gefordert und bekommt sie – wenn auch erst 14 Jahre später, nämlich am 7. Juni 1970.
Am Abend der Volksabstimmung schließen sich der Süddeutsche Rundfunk und der Südwestfunk zu einer zweieinhalbstündigen Sondersendung zusammen. Hier ein Zusammenschnitt der wichtigsten Momente. Gekürzt haben wir vor allem die Musik sowie einige der immer wiederkehrenden Schalten in die Abstimmungszentrale.
Es äußern sich u. a. Günther Klotz, 1952 bis 1970 Oberbürgermeister von Karlsruhe, Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU), der stellvertretende Ministerpräsident Hermann Veit (SPD), der Verleger Franz Burda, Reinhold Grund (Vorsitzender Heimatbund Badenerland), Helmut Kohl (Ministerpräsident Rheinland-Pfalz).

Kultur & Gesellschaft
Archivradio – Geschichte im Original Folgen
Historische Aufnahmen und Radioberichte von den ersten Tonaufzeichnungen bis (fast) heute. Das Archivradio der ARD macht Geschichte hör- und die Stimmung vergangener Jahrzehnte fühlbar. Präsentiert von: Gábor Paál, Lukas Meyer-Blankenburg, Maximilian Schönherr und Christoph König. Ein Podcast von SWR, BR, HR, MDR und WDR. https://archivradio.de | Übersicht über alle Beiträge: http://x.swr.de/s/archivradiokatalog
Folgen von Archivradio – Geschichte im Original
964 Folgen
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Folge vom 20.04.2022Erneute Volksabstimmung im Südwesten: Letztes Aufbäumen der Altbadener | 7.6.1970
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Folge vom 20.04.2022Die Kollerinsel – Baden-Württembergs einziger Zipfel links des Rheins | 16.4.1952In den ersten Monaten des Jahres 1952 machen sich Badener und Württemberger mit dem Gedanken vertraut, dass sie bald in einem gemeinsamen Bundesland leben werden. Es wird zunächst Südweststaat heißen und im Westen vom Rhein begrenzt sein. Doch es gibt eine Ausnahme: ein kleines Fleckchen auf der anderen Rheinseite, die eigentlich zur Pfalz gehört. Das ist die Kollerinsel bei Schwetzingen. Über diese Kuriosität, diese linksrheinische Exklave, berichtet der Süddeutsche Rundfunk am 16. April 1952.
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Folge vom 20.04.2022Ergebnis der Volksabstimmung: Mehrheit für Südweststaat | 12.12.1951Am 9. Dezember 1951 durften die Menschen im Südwesten abstimmen, ob sie für einen gemeinsamen Südweststaat sind. Die Stimmen wurden in Nord- und Süd-Württemberg sowie Nord- und Südbaden jeweils getrennt ausgezählt. Drei Tage später steht das Ergebnis offiziell fest: Außer in Südbaden stimmte überall die Mehrheit für den Südweststaat. Damit ist das gemeinsame Bundesland beschlossen. Der badische Präsident Leo Wohleb will das Ergebnis noch nicht recht anerkennen. Denn wenn man alle badischen Stimmen zusammenzählt, ergäbe sich dort rechnerisch eine Mehrheit für ein eigenständiges Baden – so erläutert er es in seiner Rundfunkerklärung am 12. Dezember 1951. Im Gegensatz zu Leo Wohleb aus Baden blickt dessen Amtskollege Gebhard Müller aus Württemberg-Hohenzollern nach vorne und begrüßt die Schaffung des neuen Südweststaats.
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Folge vom 20.04.2022Die Südwest-Länder vor dem Bundesverfassungsgericht | 4.10.1951Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig. Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich. Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt. Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen. Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.