In den letzten Monaten haben Arbeitnehmer vermehrt
ärztliche Atteste vorgelegt, die besagen, dass eine Tätigkeit im Homeoffice aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen notwendig sei.
Doch welche rechtlichen Implikationen
haben diese Atteste eigentlich?
Und inwieweit sind Arbeitgeber
verpflichtet, ihnen nachzukommen?
Herzlich Willkommen zu einer neuen Episode meines
Podcasts Einfach Recht, in dem wir heute das Thema "Homeoffice-Atteste als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?" diskutieren werden.
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dein
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dein Team
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Wirtschaft
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Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.
Folgen von Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!
223 Folgen
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Folge vom 03.03.2024Homeoffice-Atteste und die AU-Bescheinigung
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Folge vom 25.02.2024Die digitale Wende im Arbeitsrecht!Willkommen bei "Einfach Recht", dem Podcast rund ums Arbeitsrecht. Die digitale Wende im Arbeitsrecht. Eine große Überschrift für die staubige deutsche Gesetzgebung. Dennoch wird die Digitalisierung im Arbeitsrecht zunehmend in den Gesetzen festgeschrieben. Beispiele dafür sind die digitalisierte Erfassung der Arbeitsunfähigkeit, die Gehaltsabrechnung sogar Arbeitsverträge. Das in dem meisten Unternehmen noch am Papier festgehalten wird, liegt jedoch nicht an den gesetzlichen Regeln. Vielmehr halten die Unternehmen an dem alt hergebrachten fest, gleich dem Spruch: "Das war doch schon immer so!" Tatsächlich bestehen in dem individuellen Arbeitsrecht, also den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nur für die Ausnahmen formale bindende Vorgaben. Das gilt insbesondere für die Formvorschrift bei der Kündigung des Arbeitsverhältnis gemäß § 126 BGB. Hier ist eine wirksame Kündigung per Mail oder WhatsApp nicht möglich. Weit überwiegend gilt das Prinzip der Formfreiheit. Die gesetzlichen Ausnahmen davon gilt es zu kennen. Ansonsten ist der Arbeitgeber der Zukunft frei in der Gestaltung effizienter Abläufe. Diese Ausnahmen sind es, die bei den aktuellen Reglungen durch den Gesetzgeber reformiert werden. Eine solche ist Thema dieser Podcastfolge. Ab dem 1. Januar 2024 in Kraft: die Pflicht zur elektronischen Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. ------ Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.
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Folge vom 18.02.2024Überwachung von E-Mail-Postfächern durch den Arbeitgeber!Herzlich willkommen bei ‚Einfach Recht‘, dem Podcast, der sich mit den neuesten Trends und brennenden Fragen rund um die Arbeitswelt beschäftigt. Heute tauchen wir in ein Thema ein, das in der digitalen Ära von großer Bedeutung ist: die Überwachung von E-Mail-Postfächern durch den Arbeitgeber. Ein Thema, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft und für Diskussionen sorgt." Die digitale Kommunikation ist aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. E-Mails dienen dem schnellen Informationsaustausch, doch sie werfen auch Fragen hinsichtlich der Privatsphäre und des Datenschutzes auf. Inwieweit dürfen Arbeitgeber die E-Mail-Kommunikation ihrer Mitarbeiter überwachen? Wo verläuft die Grenze zwischen berechtigtem Interesse des Arbeitgebers und dem Datenschutz der Arbeitnehmer?" Darum geht es in dieser Podcastfolge. ----- Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.
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Folge vom 12.02.2024Darf ich mein Handy auf Arbeit laden?Nahezu jeder von uns hat stets ein Handy bei sich. So auch bei der Arbeit. Und das Mobiltelefon benötigt dann auch irgendwann wieder Strom. Also einfach das Ladekabel am Arbeitsplatz in die Steckdose stöpseln und aufladen? Nicht unbedingt eine gute Idee. Denn das kann arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen mit sich bringen, da der Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz ein Betriebsmittel ist. Wenn dieser ohne Erlaubnis entwendet wird, macht sich der Arbeitnehmer genaugenommen sogar strafbar. Es kommt auf den Einzelfall und darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Wie die Gerichte in solchen Fällen entschieden haben, darauf geht es in dieser Folge „Einfach Recht“.