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Wirtschaft

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

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Folgen von Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

270 Folgen
  • Folge vom 17.05.2026
    Kündigungsschutz vor dem Umbruch? Was wirklich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommt!
    Kündigungsschutz vor dem Umbruch? Was die CDU-Pläne wirklich bedeuten – und was Stand 2026 giltSchlagzeile vs. Realität: Lockerung des Kündigungsschutzes bis 50 Mitarbeiter? Optionsmodell für Spitzenverdiener? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf ordnet ein – sachlich, verständlich, mit klarem Praxisbezug.„Kündigungsschutzgesetz gilt in Zukunft erst ab 50 Mitarbeitern.“ – Solche Schlagzeilen verunsichern aktuell Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch was steckt wirklich hinter den Reformplänen der Union? Welche konkreten Vorschläge liegen auf dem Tisch? Und – die entscheidende Frage – wie realistisch ist eine schnelle Änderung des Kündigungsschutzgesetzes überhaupt?In dieser Folge von „Einfach Recht“ nimmt Sie Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal, mit auf eine sachliche Spurensuche durch die aktuelle Reformdebatte.Sie erfahren:welche konkreten Reformideen die Union beim Kündigungsschutz verfolgt (Lockerung bis 50 Mitarbeiter, Optionsmodell für Besserverdiener ab ca. 100.000 € Jahresgehalt),wie viele Menschen in Deutschland von einer 50er-Schwelle tatsächlich betroffen wären (rund 14 Mio. Beschäftigte – knapp 38% aller tätigen Personen),was Stand Mai 2026 wirklich im Kündigungsschutzgesetz steht,welche Veränderungen 2026 rund um das Kündigungsrecht (Dokumentation, Entgelttransparenz, Sozialauswahl) tatsächlich relevant sind,und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer jetzt konkret tun sollten – anhand zweier Praxisfälle aus der Beratungspraxis bei Wulf & Collegen.Klar, verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch – genau so, wie Sie es von „Einfach Recht“ kennen.Kanzlei Rechtsanwälte Wulf & Collegen – Magdeburg und StendalHomepage: Termin online buchen: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/Sie haben ein Thema, das Sie gerne in einer der nächsten Folgen besprochen sehen wollen? Schicken Sie mir Ihre Frage oder Ihren Fallvorschlag (anonymisiert) per E-Mail an: sandro.wulf@kanzlei-wulf.deWenn Ihnen diese Folge weitergeholfen hat:Abonnieren Sie „Einfach Recht“ auf Spotify, Apple Podcasts oder YouTube.Hinterlassen Sie eine 5-Sterne-Bewertung – das hilft anderen, den Podcast zu finden.Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und Kollegen, Personalverantwortlichen und Führungskräften.Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei Wulf & Collegen.#Arbeitsrecht #Kündigungsschutz #KSchG #Reform2026 #CDUReform #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Führungskräfte #Mittelstand #FachanwaltArbeitsrecht #SandroWulf #WulfundCollegen #Magdeburg #Stendal #EinfachRecht #LegalPodcast #Personalrecht #HR #Kündigung #Arbeitsvertrag
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  • Folge vom 11.05.2026
    50 Prozent krank, 50 Prozent arbeitsfähig? Warum die geplante neue Teil-AU arbeitsrechtlich gefährlich unklar ist!
    19,5 Fehltage pro Kopf: Der Krankenstand in Deutschland ist für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer längst kein abstraktes Statistikthema mehr. In Produktion, Pflege, Handwerk, Verwaltung und kleinen Unternehmen bedeutet jeder Ausfall konkrete organisatorische Belastung.Die Bundesregierung plant nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Einführung einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes. Im Kabinettsentwurf sind hierfür neue Regelungen in § 44c SGB V und § 44d SGB V vorgesehen. Die Teil-AU soll ermöglichen, dass Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit teilweise ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Der Arbeitgeber soll für die geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil Teilkrankengeld leisten. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.04.2026. (BMG)In dieser Folge von Einfach Recht geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die arbeitsrechtliche Einordnung:Was bedeutet es praktisch, wenn jemand nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sein soll, sondern nur teilweise?Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann anteilig zurückholen?Muss der Arbeitnehmer mitmachen?Was passiert, wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen nicht reagiert?Wer trägt das Risiko, wenn die teilweise Rückkehr gesundheitlich scheitert?Besonders kritisch ist: Die Regelung wird nicht im Arbeitsrecht verortet, sondern im Sozialgesetzbuch V. Das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Direktionsrecht, der Arbeitsschutz, die Betriebsverfassung, Datenschutzfragen, Haftung und Annahmeverzug werden nicht umfassend neu geregelt. Genau deshalb entstehen für Arbeitgeber und HR erhebliche praktische Unsicherheiten.In dieser Folge erfährst du:was nach dem Kabinettsentwurf konkret geregelt werden soll,welche Rolle Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und Krankenkassen spielen,warum die Sieben-Tage-Frist für Arbeitgeber besonders wichtig wird,welche Risiken bei Entgeltfortzahlung, Teilkrankengeld, Arbeitszeit und Fürsorgepflicht entstehen,und welche Prozesse Arbeitgeber und HR-Abteilungen vorbereiten sollten, falls die Regelung tatsächlich kommt.Fundstellen und weiterführende Hinweise:Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 30.04.2026:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdfKassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetzGKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdfKontakt:Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und GeschäftsführerStandorte: Magdeburg und StendalE-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebseite: https://www.kanzlei-wulf.de(Rechtsanwälte Wulf & Collegen)Social Media:LinkedIn Sandro Wulf:https://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmdInstagram Wulf & Collegen:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/YouTube Wulf & Collegen:https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379Facebook Sandro Wulf:https://www.facebook.com/sandro.wulf.1/TikTok: Bitte den offiziellen Kanzlei- oder Einfach-Recht-Link vor Veröffentlichung ergänzen; ich konnte ihn in der aktuellen Recherche nicht belastbar verifizieren.Einfach RechtDer Podcast von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.Für alle am Arbeitsrecht Interessierten und insbesondere für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Geschäftsführer, die Arbeitsrecht nicht nur verstehen, sondern im Unternehmen rechtssicher anwenden wollen.
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  • Folge vom 04.05.2026
    Der Känguru-Fall! Warum vorschnelle Kündigungen scheitern!
    Warum vorschnelle Kündigungen scheitern – Tatkündigung vs. Verdachtskündigung!In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.2025 (2 SLa 45/25), die einen typischen Fehler in der arbeitsrechtlichen Praxis deutlich macht:Ein Arbeitgeber reagiert auf einen nachvollziehbaren Vorfall – und verliert trotzdem den Kündigungsschutzprozess.Im Mittelpunkt stehen dabei zwei zentrale Fragen:Wann liegt eine Tatkündigung vor – und wann lediglich eine Verdachtskündigung?Warum ist die Anhörung des Arbeitnehmers bei der Verdachtskündigung zwingend erforderlich?Der Fall zeigt, dass nicht die Bewertung des Arbeitgebers entscheidend ist, sondern die rechtlich tragfähige Vorbereitung der Kündigung.Eine Verdachtskündigung setzt einen dringenden, auf Tatsachen gestützten Verdacht vorausDie vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Urt. v. 20.03.2014 – 2 AZR 1037/12)Ohne Anhörung kann sich der Arbeitgeber im Prozess nicht auf den Verdacht berufenBei der Tatkündigung trägt der Arbeitgeber das volle Beweisrisiko (§ 286 ZPO)Eine bloße Wahrscheinlichkeit oder „Lebensnähe“ genügt nichtAlternative Geschehensabläufe müssen ausgeschlossen werden könnenVor jeder Kündigung ist sauber zu prüfen:→ Tat oder Verdacht?Bei Verdachtskündigung:→ Anhörung vor Ausspruch zwingendBei Tatkündigung:→ Beweisbarkeit realistisch einschätzenIn Mehrpersonen-Konstellationen:→ Zugriffs- und Verantwortungsstrukturen aufklärenVorprozessuale Aussagen von Mitarbeitern:→ regelmäßig kein belastbares GeständnisLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.10.2025 – 2 SLa 45/25ArbG Stralsund, Urt. v. 28.01.2025 – 1 Ca 301/24BAG, Urt. v. 20.03.2014 – 2 AZR 1037/12BAG, Urt. v. 02.03.2017 – 2 AZR 698/15§ 626 BGB§ 286 ZPO? Website: www.kanzlei-wulf.de? E-Mail: info@kanzlei-wulf.deRechtsanwälte Wulf & CollegenFachanwälte für ArbeitsrechtMagdeburg & Stendal#verdacht #verdachtskündigung #tat #tatkündigung #arbeitsrecht #rechtsanwalt #recht #jura #kündigung #einfachrecht #kanzleiwulf #rechtsanwältewulf&collegen
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  • Folge vom 26.04.2026
    Wichtiges Update zur Entlastungsprämie 2026!
    ?️ Einfach Recht – Update: Entlastungsprämie 2026 – Was sich jetzt geändert hat!Podcast: Einfach Recht – Antworten rund ums ArbeitsrechtRechtsanwälte Wulf & Collegen | Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro WulfDer Bundestag hat der Entlastungsprämie am 24. April 2026 zugestimmt. Was bedeutet das für Arbeitgeber, HR und Geschäftsführung — und was ist jetzt zu tun?In dieser kurzen Updatefolge von „Einfach Recht" knüpft Rechtsanwalt Sandro Wulf unmittelbar an die zuletzt veröffentlichte Folge zur Entlastungsprämie an und erklärt ausschließlich, was sich seitdem verfahrensrechtlich und inhaltlich geändert hat.Aktueller GesetzgebungsstandDer Bundestag hat am 24. April 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen — die nächste reguläre Sitzung ist für den 8. Mai 2026 angesetzt. Eine Zustimmung ist auf Basis der Bundesratszusammensetzung realistisch, aber nicht garantiert.Erweiterter AuszahlungszeitraumDer begünstigte Zeitraum wurde verlängert: Die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.Praxishinweis: Jetzt noch nicht auszahlenDie Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11d EStG gilt erst ab dem Tag nach der Verkündung. Vor diesem Zeitpunkt ausgezahlte Beträge werden von der Begünstigung nicht erfasst. Wer die Steuerfreiheit nutzen will, sollte die Verkündung abwarten.Verlässliche PlanungsperspektiveFür eine belastbare betriebliche Planung mit einem Zwölfmonatshorizont sollte realistisch frühestens mit einem Umsetzungsfenster ab dem 15. Juni 2026 kalkuliert werden. Entscheidend ist nicht der Bundesratstermin, sondern die Verkündung im Bundesgesetzblatt.Was ist jetzt zu tun?Kriterien für eine sachlich begründete Differenzierung vorbereitenKommunikationsstrategie entwickelnBudgetplanung vornehmenBei bestehendem Betriebsrat: frühzeitige Abstimmung über die Ausgestaltung einleitenArbeitgeber · Geschäftsführung · HR-Verantwortliche · Personalleiter · Arbeitsrechtler · UnternehmerEntlastungsprämie 2026 · § 3 Nr. 11d EStG · steuerfreie Sonderzahlung · Bundesrat · Bundesgesetzblatt · Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten · Betriebsrat Mitbestimmung · Sonderzahlung arbeitsrechtlich · Krisenbonus · steuerfreier Bonus Arbeitnehmer · Entlastungsprämie Planung HR? E-Mail: info@kanzlei-wulf.de? Blog & weitere Informationen: www.kanzlei-wulf.de? Rechtsanwälte Wulf & Collegen — Magdeburg & Stendal? Spotify: Einfach Recht auf Spotify? Apple Podcasts: Einfach Recht auf Apple PodcastsWenn dir diese Folge gefallen hat: Abonniere den Podcast, hinterlasse eine Bewertung und empfiehl ihn weiter — so erreichst du, dass mehr Arbeitgeber und HR-Verantwortliche rechtlich informiert bleiben.Sandro Wulf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. Er berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber, Geschäftsführungen und HR-Abteilungen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.#EinfachRecht #Arbeitsrecht #Entlastungsprämie #Arbeitgeber #HR #Geschäftsführung #Sonderzahlung #Betriebsrat #SteuerfreieLeistung #Fachanwalt #PodcastWorum geht es in dieser Folge?Themen dieser FolgeFür wen ist diese Folge?Begriffe dieser FolgeKontakt & weiterführende LinksPodcast abonnieren & weiterempfehlenÜber Sandro Wulf
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