
Gesundheit, Wellness & Beauty
IGeL-Podcast Folgen
Der IGeL-Podcast ist der informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wird es gehen, der stetig wachsende IGeL-Markt steht im Mittelpunkt, die Relevanz dieses Marktes für Versicherte, aber auch seine Bedeutung im deutschen Gesundheitssystem. Wir suchen den Dialog mit gesundheitspolitischen Akteuren, holen sie an den Tisch, diskutieren über Geld, Medizin, Rechte von Patientinnen und Patienten. Der IGeL-Podcast, das sind Hintergrundinformationen zu Gesundheitsleistungen, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitsökonomie - für die Ohren: Die von gesundheitspolitisch Interessierten und die von allen Menschen, die im weiten Feld des Gesundheitswesens beruflich beheimatet sind. Jetzt reinhören: Einmal im Monat mit dem Redakteur des IGeL-Monitors Andreas Lange. Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts. IGeL-Monitor und IGeL-Podcast sind Initiativen des Medizinischen Dienstes Bund.
Folgen von IGeL-Podcast
-
Folge vom 21.03.2024Sparpolitik und SolidaritätEin IGeL-Podcast von der Jahrestagung des Netzwerks evidenzbasierte Medizin. Das Netzwerk geht dieses Jahr der Frage nach, wie und ob eine Gesundheitspolitik gelingen kann, die auf wissenschaftlicher Grundlage und Evidenz beruht. Gleichermaßen ist diese Fragestellung ein Rückblick darauf, welche Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie gemacht worden sind. Und ob man daraus für zukünftige gesundheitspolitische Entscheidungen lernen kann. In dieser Episode des IGeL-Podcasts kommt die Keynote-Speakerin des diesjährigen Kongresses zu Wort. Sie stellt die Frage, wie in Zeiten von Sparpolitik, globalen Krisen und Herausforderungen Solidarität im Gesundheitswesen funktionieren kann, und wie ein evidenzbasiertes Gesundheitssystem aussehen muss, um widerstandsfähig gegen Krisen zu sein. Ein Podcast mit Prof. Dr. Barbara Prainsack vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und aktuell Vorsitzende der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien. Dieses unabhängiges Beratergremium berät die EU-Kommission zu allen Aspekten der EU-Gesetzgebung und -Politik, bei denen sich ethische, gesellschaftliche und grundrechtliche Fragen mit der Entwicklung von Wissenschaft und neuen Technologier überschneiden. Grundlage des Gesprächs ist ihr Keynote-Vortrag: Zwischen Austerität und Zusammenhalt: Solidarität im Gesundheitswesen in Zeiten der Krise. ___________________________________________________ Faktenbox: Die Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien hat eine Stellungnahme zum strategischen Krisenmanagement in der EU verfasst, diesen Bericht - Values in times of crisis - finden Sie hier: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/39416607-6bc5-11ed-9887-01aa75ed71a1/ Eine Kurzzusammenfassung des Berichts - Statement on values in times of crisis - finden Sie hier: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/6327aceb-6bc4-11ed-9887-01aa75ed71a1/ ------------------------------------------------ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
-
Folge vom 29.02.2024Reiseimpfungen – Welche? Wann? Und wer zahlt?Die Februar-Episode des IGeL-Podcasts widmet sich einer klassischen Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) - der Reiseimpfung. Frühling, Sommer, Spätsommer, all das steht uns jetzt wunderbarerweise bevor. Für viele Menschen ist jetzt die Zeit, in der sie sich an ihrer Urlaubsplanung machen. Und je nachdem, wo die Reise hingeht, spielen nicht nur Reiseziel, Reiseroute und Unterkunft eine wichtige Rolle, sondern auch: Ob man für diese Region eine entsprechende Impfung braucht. Reiseimpfungen sind eigentlich eine klassische IGeL. In der Regel müssen Patientinnen und Patienten dafür selbst bezahlen. Einige Krankenkassen bieten Reiseimpfungen als freiwillige Leistungen, sogenannte Satzungsleistungen an. Wir diskutieren in dieser Episode: Welche Imfpungen sind wichtig? Wann muss ich mich kümmern? Und wer bezahlt die Impfungen? Wir sprechen mit einer Reisemedizinerin über ihr aktuelles Praxisaufkommen, über Länder, Impfstoffe und die vielen Faktoren, die beachtet werden sollten, um einen angemessenen Impfschutz zu erreichen. Ein IGeL-Podcast mit der Bensberger Arbeits- und Reisemedizinerin Dr. Mariam Konner. -------------------------------------------- Faktenbox: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nach dem Infektionsschutzgesetz den gesetzlichen Auftrag, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen in Deutschland zu geben. (…) Die STIKO empfiehlt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. Reiseimpfungen zum individuellen Schutz Reisender mit einem Expositionsrisiko gegenüber bestimmten impfpräventablen Erkrankungen, und um den Import von Infektionserregern in das bereiste Land oder bei Rückreise nach Deutschland zu verhindern. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist und der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 20 SGB Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der jeweiligen Leistung auf Grundlage der Empfehlungen der STIKO in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt hat. Bei der Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) besteht ein besonderes Interesse, eine Einschleppung der Poliomyelitis nach Deutschland zu verhindern. Deshalb übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung auch dann, wenn sie aufgrund einer Privatreise erfolgt. Bei privaten Auslandsreisen hängt es von der jeweiligen Krankenversicherung ab, ob im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung die Kosten für weitere Impfungen übernommen werden. Quelle: Robert-Koch-Institut – Ständige Imfpkommission ------------------------------------------------ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
-
Folge vom 25.01.2024Früherkennung – was ändert sich 2024?Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Das Mammographie-Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses Screening-Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer davon profitieren könnte. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…). Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten. Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html) ____________________________________________________________________________ Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden Sie hier: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/ Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
-
Folge vom 30.11.2023Check! - Die Diskussion um gute PräventionDie Themen Prävention, Vorsorge und Früherkennung sind ein Dauerbrenner-Thema im Gesundheitswesen. Aktuell gibt es etliche Initiativen in Deutschland, die sich für diese sogenannte Vorsorgemedizin stark machen, unter anderem die Nationale Herz-Allianz, die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern will, oder das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), das sich gerade in Entstehung befindet. Und die Idee dahinter scheint naheliegend: Wer gut vorbeugt, wird weniger krank. Und werden Krankheiten frühzeitig erkannt, können sie erfolgreicher behandelt werden. "Allerdings muss genauer hingeschaut werden", fordert Prof. Jürgen Windeler in dieser Episode des IGeL-Podcasts. Die Begriffe Prävention, Vorsorge und Früherkennung seien schillernd, würden aber teilweise falsch verwendet. Außerdem könne es auch Nachteile geben, führt er aus, und es fehle an Studien, die eine eindeutige Nutzen-Schaden-Abwägung ermöglichten. Der IGeL-Podcast fragt, warum Screenings und Checks eine derart gute Reputation genießen, obwohl in vielen Fällen die Evidenz fehlt. Und er erläutert, warum echte Vorbeugung nur bedingt ein Thema für die Medizin ist. Ein IGeL-Podcast mit Prof. Jürgen Windeler, Initiator des IGeL-Monitors und langjähriger Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). ----------------------------------------------------------- Faktenbox: Viele Krankheiten sind nicht angeboren, sondern werden im Laufe des Lebens erworben. Und zahlreichen dieser Erkrankungen kann vorgebeugt werden oder sie sind durch Prävention günstig zu beeinflussen. Die primäre Prävention zielt darauf ab, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern. (…) Viele Erkrankungen können durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise – unterstützt von gesundheitsfördernden Lebensbedingungen – vermieden, verzögert oder in ihrem Verlauf günstig beeinflusst werden. (…) Die sekundäre Prävention ist auf die Früherkennung von Krankheiten gerichtet. Erkrankungen sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erkannt werden, um so eine frühzeitige Therapie einleiten zu können. (…) Die tertiäre Prävention hat das Ziel, Krankheitsfolgen zu mildern, einen Rückfall bei schon entstandenen Krankheiten zu vermeiden und die Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. In der Prävention lassen sich zudem zwei grundsätzliche Ansätze unterschieden: Die Verhaltensprävention und die Verhältnisprävention. Die Verhaltensprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten. (…). Das Ziel dabei ist, Risikofaktoren durch Fehl- oder Mangelernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum zur reduzieren. Die Verhältnisprävention berücksichtigt unter anderem die Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Dazu zählen beispielsweise die Wohnumgebung und auch andere Faktoren, welche die Gesundheit beeinflussen können, so etwa das Einkommen und die Bildung. Quelle: Website Bundesministerium für Gesundheit __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.