§ 8 Formfreiheit und Formpflicht: Grundsatz der Formfreiheit, Formzwecke, Arten der Formen (§§ 126 ff BGB), Auslegung des formgebundenen Rechtsgeschäfts, Sanktionen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Formvorschriften bzw. bei Nichteinhaltung gewillkürter Formvorschriften (§ 125 S. 2 BGB)

Bildung
LMU Grundkurs Zivilrecht 2020/21 Folgen
Der Podcast wird im Rahmen der Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht I“ im Wintersemester 2020/2021 erstellt. Die 2-stündige Vorlesung erstreckt sich über 6 Semesterwochenstunden an drei Terminen pro Woche. Nähere Informationen über die Vorlesung, insbesondere die Gliederung und begleitende Materialien finden sich unter http://www.grundkurs-bgb.de. Die in der Vorlesung vertretenen Meinungen und rechtlichen Wertungen stellen die individuelle Ansicht des Vortragenden dar. Sie dienen der Ausbildung, nicht der Rechtsberatung. Dieses Angebot kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.
Folgen von LMU Grundkurs Zivilrecht 2020/21
80 Folgen
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Folge vom 21.11.2022BGB AT - Folge 15: Form von Rechtsgeschäften
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Folge vom 21.11.2022BGB Schuldrecht AT - Folge 20: Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis§ 14 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Überblick; Abtretung (Zession): Grundkostellation und Terminologie, Grundlagen, Ausschluss der Abtretbarkeit, Vornahme, Schutz des Schuldners
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Folge vom 21.11.2022BGB Schuldrecht AT - Folge 21: Beteiligung Dritter am SchuldverhältnisNoch § 14 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)
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Folge vom 21.11.2022BGB AT - Folge 14: GeschäftsfähigkeitNoch § 7 Geschäftsfähigkeit: Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB), Zustimmungsfreie und zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte (§ 107 BGB), Rechtsfolgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 111 BGB), Zugang von Willenserklärungen an beschränkte Geschäftsfähige und Geschäftsunfähige