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Wirtschaft

Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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Folgen von Sei doch nicht besteuert!

151 Folgen
  • Folge vom 07.11.2024
    #115: 25.000 oder 100.000 Euro Umsatz? Wie du die neuen Regeln optimal nutzt
    In dieser Episode werfen wir einen detaillierten Blick auf die bevorstehenden Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025. Zunächst erklären wir das deutsche Umsatzsteuersystem, bei dem nur der Mehrwert auf jeder Stufe der Wirtschaftskette besteuert wird und die Steuerlast letztlich den Endverbraucher trifft. Anschließend zeigen wir, wie die Kleinunternehmerregelung aktuell funktioniert: Die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr erlauben kleinen Unternehmen, ohne Umsatzsteuerpflicht zu agieren. Im neuen Jahr steigen die Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Außerdem können künftig auch Unternehmer aus anderen EU-Ländern von der Kleinunternehmerregelung profitieren, solange ihre EU-weiten Umsätze unter 100.000 Euro bleiben. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile für Neugründer und erklären, wann es sinnvoll sein kann, freiwillig auf die Regelung zu verzichten. Abschließend gehen wir auf rechtliche und praktische Fragen ein, etwa wie das gezielte Aufteilen eines Unternehmens auf mehrere Firmen von Gerichten beurteilt wird und was sich mit der neuen Rechnungspflicht für Ist-Versteuerer ab 2028 ändert. Ein Muss für alle, die sich auf die neuen Regelungen vorbereiten wollen!
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  • Folge vom 30.10.2024
    #114: In mehrere ETF investieren | Optionshandel | Steueränderungen 2025
    Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und dabei viele Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. In dieser Folge beleuchten wir die wesentlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der neuen Wegzugsteuer für Kapitalanleger, die nun auch Investmentfonds wie ETFs umfasst und hohe Anforderungen an die Besteuerung stellt. Ist diese Regelung wirklich sinnvoll oder eher überschießend? Wir diskutieren außerdem die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Optionen. Der Wegfall dieser Beschränkung steht im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 7. Juni 2024 (VIII B 113/23) feststellte. Personengesellschaften profitieren von der Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG, die eine erleichterte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften ermöglicht. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023 (BvL 8/13) umgesetzt. Dennoch gibt es verschärfte Regelungen, die eine Übergragung von Personengesellschaftsanteile auf Körperschaften betreffen. Weitere wichtige Themen sind die neuen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten, Änderungen bei der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung und der erhöhte Erbfallkostenpauschbetrag. Auch die Anpassungen zur Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks im Zuge der Grundsteuerreform, wie sie der BFH in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23) entschied, und je der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets werden besprochen. Zudem wird der Abzug von Unterhaltsaufwendungen künftig nur bei Banküberweisung anerkannt – andere Zahlungswege, die Mitnahme von Bargeld, sind damit nicht mehr zulässig.
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  • Folge vom 24.10.2024
    #113: Die Liechtensteinische Stiftung – für wen lohnt sie sich? Diese Steuervorteile gibt es!
    In dieser Episode sprechen wir mit Andreas Nigg, Treuhänder aus Liechtenstein, über die spezifischen steuerlichen Vorteile und die rechtlichen Grundlagen der Liechtensteinischen Stiftung. Liechtenstein ist seit langem ein bevorzugter Standort für Stiftungen, insbesondere aufgrund seiner vorteilhaften Steuergesetzgebung und der hohen Flexibilität des Stiftungsrechts. Zunächst erklärt Andreas Nigg, welche steuerlichen Vorteile eine liechtensteinische Stiftung bietet. Einer der größten Pluspunkte ist die Ertragssteuer, die auf den Reingewinn der Stiftung nur 12,5 % beträgt. Kapitalerträge wie Dividenden sind hingegen vollständig steuerfrei. Ein weiterer zentraler Aspekt ist, dass es in Liechtenstein keine Erbschaftsteuer gibt, was gerade für Stifter ein entscheidender Vorteil ist, wenn es um die langfristige Vermögens- und Nachfolgeplanung geht. Wir erklären, wie diese Regelung genutzt werden kann, um die steuerliche Belastung bei der Übertragung von Vermögen an Nachkommen erheblich zu senken. Daneben wird auch die Struktur der Stiftung selbst als Instrument zur Steueroptimierung beleuchtet. Da eine Stiftung in Liechtenstein keine natürlichen Personen als Eigentümer hat, bleibt sie unabhängig von persönlichen Umständen bestehen und kann langfristig Vermögen verwalten, ohne dass auf Erbschaften oder Schenkungen unmittelbar Steuerpflichten entstehen. Dies bietet besonders in grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen und Familien mit Mitgliedern in verschiedenen Ländern erhebliche Vorteile. Auch die steuerliche Anerkennung einer Stiftung in Deutschland, wird behandelt. Hier erklären wir die Bedeutung des Ortes der Geschäftsleitung und, wie sichergestellt werden kann, dass die Stiftung in Liechtenstein steuerpflichtig bleibt. Durch klare Trennung der Vermögensverwaltung und den Einsatz eines Treuhänders kann eine Stiftung die steuerliche Anerkennung und Vorteile in Liechtenstein wahren, ohne durch ausländische Steuerbehörden als steuerpflichtig in Deutschland behandelt zu werden. Neben den Steuervorteilen gehen wir auch auf die laufenden Kosten einer Stiftung ein und geben Hinweise, ab welchem Vermögenswert sich die Errichtung einer Stiftung wirtschaftlich lohnt. Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein erfolgt üblicherweise innerhalb weniger Wochen und erfordert ein Mindestkapital von CHF 30.000. Sinnvoll ist die Stiftung aber erst ab einem deutlich höheren Vermögen von mehreren Millionen Euro.
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  • Folge vom 16.10.2024
    #112: Vermieten mit Verlust: Steuerliche Tipps für Immobilienbesitzer
    Beschreibung In dieser Episode beleuchten wir das Thema "Vermieten mit Verlust" und welche steuerlichen Aspekte dabei eine Rolle spielen. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass Vermieter langfristig Einnahmeüberschüsse erzielen wollen, auch wenn zeitweise Verluste entstehen. Doch es gibt Ausnahmen, die diese Annahme entkräften können, etwa bei Ferien- oder Luxusimmobilien, langem Leerstand oder zu günstiger Vermietung. Besonders wichtig ist die 66%-Grenze der ortsüblichen Miete. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wurde diese Grenze für die verbilligte Wohnraumvermietung auf 50% gesenkt, was spezifische steuerliche Prüfungen erfordert. Wir erläutern, wie diese Regelungen greifen, etwa bei der Vermietung an Familienangehörige, und welche Fallstricke zu vermeiden sind, zum Beispiel bei Mietverträgen mit minderjährigen Kindern oder zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Außerdem thematisieren wir die gewerbliche Vermietung, wie bei Ferienimmobilien mit hotelähnlichen Dienstleistungen oder der Überschreitung der "3-Objekt-Grenze", und deren steuerliche Konsequenzen. Erfahren Sie in dieser Episode, wie Sie Verluste aus der Vermietung bestmöglich steuergünstig nutzen können.
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