
Wirtschaft
Sei doch nicht besteuert! Folgen
Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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Folge vom 16.07.2024#99: Das umfassende Update: Zweites Jahressteuergesetz 2024 und seine AuswirkungenIn dieser Episode widmen wir uns den aktuellen Entwicklungen rund um das Zweite Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II), das derzeit als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorliegt. Wir beleuchten die Beweggründe der Bundesregierung, nach dem ersten JStG 2024 einen weiteren Entwurf vorzulegen, um den vielschichtigen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der geplanten Anpassung des Einkommensteuertarifs und des Grundfreibetrags für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026, um der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken. Der Podcast thematisiert die konkrete Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags und erläutert, warum eine rückwirkende Anpassung für 2024 nicht vorgesehen ist. Wir diskutieren die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 29.5.1990, 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86, BStBl II 1990, 653 betr. Kindergeld; BVerfG v. 12.6.1990, 1 BvL 72/86, BStBl II 1990, 664 betr. Kinderfreibetrag) zur Sicherung des Existenzminimums und die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf Steuerpflichtige. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung des Kindergelds und der Anpassung der Grenzen beim Solidaritätszuschlag. Wir hinterfragen die fehlende Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die langfristigen Pläne zur Vereinfachung des Steuerklassenverfahrens für Ehepaare, einschließlich der Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten des Faktorverfahrens. Im Bereich der Gemeinnützigkeit wird erläutert, wie die politische Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften künftig geregelt werden soll und welche Änderungen bei der Mittelverwendung vorgesehen sind. Dabei wird auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20) eingegangen. Wir diskutieren die Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen und deren Auswirkungen auf Steuerberater und ihre Mandanten. Praxisnahe Beispiele verdeutlichen, welche Gestaltungen künftig meldepflichtig sein könnten. Abschließend beleuchten wir das geplante Wachstumspaket mit Maßnahmen wie der degressiven Abschreibung, Steuerrabatten für zugewanderte Fachkräfte, steuerfreien Überstundenzuschlägen, Sonderabschreibungen für E-Autos und der Auszahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung als Lohn. Ein Exkurs zur Kommission Bürgernahe Einkommensteuer rundet die Episode ab, wobei Vorschläge zur Abschaffung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pendlerpauschale sowie zur Einführung einer Arbeitstagpauschale und zur vollautomatischen Veranlagung von Arbeitnehmern und Rentnern besprochen werden.
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Folge vom 09.07.2024#98: Steuerfreie Gehaltsextras: Sachbezüge optimal nutzenAnzeige | Wir sprechen heute mit Andreas Sticha, dem CEO von Pluxee Deutschland, über steuerbegünstigte Sachbezüge und wie Arbeitgeber diese nutzen können, um die hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland zu mildern. Laut einem OECD-Vergleich liegt Deutschland nach Belgien an zweiter Stelle mit einer Steuer- und Abgabenlast von durchschnittlich 40,8 Prozent für verheiratete Paare mit Kindern und 47,9 Prozent für Singles mit Durchschnittseinkommen.. Um das Nettogehalt zu optimieren, können Arbeitgeber steuerbegünstigte Sachbezüge gewähren. Jedoch sind diese aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nicht ohne weiteres umzusetzen. Beispielsweise sind Amazon-Gutscheine nicht mehr gestattet. Stattdessen könnten Arbeitgeber den Mitarbeitern Sachbezüge in Form der monatliche Freibeträge von 50 Euro oder Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro bei besonderen Anlässen wie Hochzeiten oder Geburten gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt sind Essensmarken, die sowohl in betriebseigenen Kantinen als auch bei externen Akzeptanzstellen eingelöst werden können. Die steuerliche Behandlung ist vorteilhaft, da sich die Besteuerung nach den amtlichem Sachbezugswerten richtet. Für 2024 beträgt der Sachbezugswert für ein Mittagessen 4,13 Euro. Dazu können Unternehmen 3,10 Euro je Mahlzeit als Zuschuss leisten, wobei die 4,13 Euro pauschal mit 25% vom Arbeitgeber besteuert werden können. Die Mitarbeiter können somit 7,23 Euro arbeitstäglich von Ihren Arbeitgebern für Mahlzeiten erhalten. Die Finanzverwaltung lässt mit einer Vereinfachungsregelung die Gewährung für 15 Tage monatlich mit geringen Nachweisen zu. Somit können Unternehmen ihren Mitarbeitern rund 1.300 Euro jährlich steuergünstig zur Verfügung stellen. Unternehmen ohne eigene Kantine können Essensmarken bei Drittanbietern nutzen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Andreas Sticha erklärt, wie Pluxee die Umsetzung von Sachbezügen und Essenszuschüssen handhabt, welche Akzeptanzpartner es gibt und wie diese Benefits die Mitarbeiterbindung stärken. Zudem beleuchten wir die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbenefits in verschiedenen europäischen Ländern. Hier gibt es weitere Informationen zu Pluxee: https://www.pluxee.de/
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Folge vom 02.07.2024#97: Wann lohnt es sich eine Immobilie über eine GmbH zu kaufen?In der aktuellen Folge wir die verschiedenen Aspekte und Vorteile einer Immobilien-GmbH beim Kauf und der Verwaltung von Immobilien. Wir gehen auf konkrete Fallbeispiele ein, um die steuerlichen Vorteile und Nachteile dieser Rechtsform im Vergleich zum privaten Immobilienkauf zu veranschaulichen. Ein zentrales Beispiel ist der Erwerb einer 100 m² Wohnung in Freiburg für 800.000 Euro. Wir berechnen die Steuerbelastung für Einkünfte aus Vermietung sowohl im privaten als auch im GmbH-Kontext. Privat würden auf jährliche Mieteinnahmen von 24.000 Euro etwa 10.080 Euro Steuern anfallen, während bei einer VV-GmbH lediglich 3.798 Euro zu versteuern wären. Allerdings bringt die VV-GmbH auch Nachteile mit sich, wie z.B. keine komplett steuerfreien Immobilienverkäufe und höhere Verwaltungskosten. Zudem sind nur Tätigkeiten im Rahmen der Vermietung zulässig, was Einschränkungen für andere betriebliche Aktivitäten bedeutet. Ein weiteres Thema ist der Umgang mit Anfangsverlusten durch z.B. Sanierung. Hier wird das Modell der GmbH & Co. KG vorgestellt, bei dem Verluste direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden können, bevor später eine Option zur Körperschaftsteuer gewählt wird. Wir diskutieren ebenfalls die steuerlichen Auswirkungen beim Verkauf von Immobilien durch eine Immobilien-GmbH und wie man durch die 6b-Rücklage Steuern in die Zukunft verschieben kann. Ein Verkauf ist steuerlich günstiger, wenn die Immobilie nicht das letzte Grundstück im Besitz der Immobilien-GmbH ist und eine Mindesthaltedauer von sechs Jahren eingehalten wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermeidung von Betriebsaufspaltungen bei der Vermietung von Immobilien zwischen Schwesterkapitalgesellschaften. Hier wird erläutert, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht und welche steuerlichen Nachteile sie mit sich bringt. Wir stellen das "Wiesbadener Modell" als Alternative vor, um eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Abschließend wird das Thema Grunderwerbsteuer bei sogenannten Sharedeals behandelt. Wir erläutern, wie durch das Halten von mindestens 10,1 % der Anteile über zehn Jahre hinweg Grunderwerbsteuer vermieden werden kann und welche rechtlichen Schritte dafür erforderlich sind.
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Folge vom 25.06.2024#96: Holding-Gründung leicht gemacht: Steuervorteile und FallstrickeIn der aktuellen Episode des Podcasts "Sei doch nicht besteuert" diskutieren Christian Gebert und Fabian Walter die vielfältigen Aspekte von Holding-Strukturen, die derzeit eine erhöhte Aufmerksamkeit in den sozialen Medien genießen. Trotz einer gleichbleibenden Steuerbelastung auf laufende Gewinne von etwa 32% kann eine Holding-Struktur viele Vorteile bieten. Die allgemeinen Vorteile von Holding-Strukturen sind die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne und laufende Ausschüttungen, die Möglichkeit der Reinvestition steuerbegünstigt erwirtschafteter Gewinne auf der Ebene der Holding ("Spardoseneffekt") und den Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe. Ein zentrales Thema ist die Steuerfreiheit bei Veräußerungsgewinnen, die zu 95% bei Körperschaft- und Gewerbesteuer gilt, was zu einer Steuerbelastung von lediglich 1,5% führt. Diese Gewinne können reinvestiert werden, während bei privater Versteuerung eine Belastung von 25% anfiele. Weiterhin wird erläutert, wie Beteiligungen über 10% bzw. 15% zu steuerfreien Gewinnausschüttungen führen können und welche Vorteile sich durch Ergebnisabführungsverträge und die verbesserte Refinanzierung über steuerfreie Gewinnausschüttungen ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Kapitalanlagen in Holding-Strukturen. Hier wird erklärt, welche Kapitalanlagen sinnvoll sind und wie sie steuerlich behandelt werden. Besonders interessant sind ETFs, die eine Teilfreistellung von 80% für Körperschaftsteuer und 40% für Gewerbesteuer bieten, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von nur 12% führt. Allerdings müssen Investoren die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs ab 2023 beachten. Die Episode gibt außerdem eine ausführliche Anleitung zur Gründung einer Holding-Struktur. Für Einzelunternehmer bedeutet dies die Umwandlung in eine GmbH/UG mittels Einbringung nach § 20 UmwStG. Für bestehende GmbHs wird der Prozess der Kapitalerhöhung und des steuerneutralen Anteilstauschs gemäß § 21 UmwStG erläutert. Praktische Fallbeispiele veranschaulichen diese komplexen Prozesse und bieten hilfreiche Einblicke in die Umsetzung. Christian Gebert und Fabian Walter diskutieren auch spezifische Szenarien und Fallstricke bei der Gründung einer Holding-Struktur, wie die verdeckte Einlage und die Notwendigkeit der Beachtung der Sperrfristen gemäß § 22 UmwStG. Zudem werden Beispiele zur betrieblichen Vorteilhaftigkeit einer Holding gegeben, einschließlich der Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung. Abschließend wird auf Situationen eingegangen, in denen die Errichtung einer Holding-Struktur nicht vorteilhaft ist, wie z.B. bei geplantem Wegzug oder notwendiger privater Vermögensverwendung.