
Wirtschaft
Sei doch nicht besteuert! Folgen
Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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Folge vom 21.08.2024#104: Verein für Unternehmer mit Robert HoffmannIn dieser Episode sprechen wir mit Robert Hoffmann, einem vielseitigen Unternehmer, der mittlerweile auch auf Social Media große Erfolge feiert. Mit seinen praxisnahen und oft unkonventionellen Tipps für Unternehmer hat Robert sich eine breite Fangemeinde aufgebaut und erreicht mit seinen Inhalten hohe Aufmerksamkeit. Wir freuen uns deshalb ganz besonders, ihn heute im Podcast begrüßen zu dürfen. Robert gibt Einblicke in seine Zeit als Inkasso- und Bauunternehmer. Wir sprechen über seine Devise „ich verhandle nicht“ und wie er den Arbeitsalltag auf nur vier Stunden pro Tag reduziert hat – unter anderem durch clevere Maßnahmen wie das Vermeiden von Telefonaten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs liegt auf der Bedeutung von Liquidität in Unternehmen: „Das Geld muss raus“. Spannend wird es auch bei der Frage, wie man sich von Mitgesellschaftern trennen kann und warum dies oft einfacher ist, als man denkt. Im rechtlichen Teil widmen wir uns der Kommanditgesellschaft und der Unternehmergesellschaft (UG) und diskutieren, warum diese Rechtsformen für Unternehmer besonders attraktiv sein können. Robert erläutert zudem, welche Risiken einer persönlichen Haftung für Unternehmer bestehen und wie man durch die Gründung eines Vereins strategisch dagegen vorgehen kann. Der Verein für Unternehmer wird im Detail beleuchtet, besonders im Hinblick auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Vereine sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Auch für wirtschaftlich tätige Vereine gilt: Einkünfte, wie etwa aus Vermietung und Verpachtung, unterliegen nur einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 %. Vereine können zudem Privatvermögen besitzen und dieses unter bestimmten Bedingungen steuerfrei veräußern, wie etwa Immobilien nach einer Haltedauer von 10 Jahren. Besonders bei sogenannten Familienvereinen, deren Zweck wesentlich im Interesse einer Familie auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, gibt es steuerliche Besonderheiten. Die Gründung eines solchen Vereins kann eine erhebliche Schenkungsteuerbelastung nach sich ziehen, da der Übergang von Vermögen auf den Familienverein als Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG besteuert wird. Zudem unterliegen diese Vereine der sogenannten Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt, um große Vermögen zu besteuern, die in solchen Strukturen gebunden werden. Robert erläutert, wie Unternehmer diese Strukturen effektiv nutzen können, um Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu erlangen, und welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen bei der Gründung eines Vereins für Unternehmer berücksichtigt werden müssen. Mehr Informationen zu Robert Hoffmann sind hier zu finden: https://driver39.de
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Folge vom 13.08.2024#103: Umsatzsteuer bei Vermietung: Vorteile und Risiken für VermieterIn dieser Episode widmen wir uns den zentralen Aspekten der Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien. Wir erläutern, wann eine Vermietung grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist und unter welchen Bedingungen eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG möglich ist. Dabei gehen wir detailliert auf die Vorteile und Nachteile für Vermieter und Mieter ein, insbesondere im Hinblick auf den Vorsteuerabzug bei Sanierungen. Wir besprechen die umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenleistungen wie der Versorgung mit Wärme, Wasser und Strom und klären, wann die Vermietung von Ferienwohnungen, Parkplätzen und Maschinen umsatzsteuerpflichtig ist. Ein besonderer Fokus liegt auf der Problematik gemischt genutzter Gebäude und der notwendigen Aufteilung der Vorsteuer nach Nutzungsfläche, wie sie auch im Jahressteuergesetz 2024 präzisiert wird. Darüber hinaus beleuchten wir, warum Vermieter umsatzsteuerfreie Mieter vermeiden sollten, um Vorsteuerkorrekturen zu vermeiden, und welche Konsequenzen sich bei nachträglichen Renovierungen und einem möglichen umsatzsteuerfreien Verkauf von Immobilien ergeben. Die besonderen Anforderungen an die Option zur Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Grundstücken, insbesondere im Hinblick auf das Reverse-Charge-Verfahren und die notarielle Beurkundung werden besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die aktuelle Problematik für Hotelbetreiber, die aufgrund der unterschiedlichen Regelungen im deutschen und europäischen Steuerrecht besonders vorsichtig bei der Rechnungsstellung sein müssen, um nicht in die Gefahr von § 14c UStG zu geraten.
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Folge vom 06.08.2024#102: Steuertipps beim Kauf einer ImmobilieIn dieser Episode werden die wichtigsten Steuertipps für Vermieter behandelt. Zu Beginn wird die Bedeutung der Kaufpreisaufteilung vor dem Kauf eines Grundstücks erläutert, insbesondere wie ein hoher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude gelegt werden kann, um maximale Abschreibungen zu erzielen. Es wird auf die gesetzliche Grundlage und das BFH-Urteil vom 16. September 2015 (IX R 12/14) verwiesen, das die Bindungswirkung der im Notarvertrag vereinbarten Aufteilung für das Finanzamt regelt. Zudem werden Methoden zur Aufteilung des Kaufpreises wie Vergleichswert-, Substanzwert- und Ertragswertverfahren vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung der Abschreibungen. Es wird erklärt, welche festen Abschreibungssätze für verschiedene Baujahre gelten und welche neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Besonders wird die Möglichkeit der Sonderabschreibung für Neubauten unter bestimmten Bedingungen, wie dem Bau eines Effizienzhauses, hervorgehoben. Das Thema Restnutzungsdauergutachten wird ebenfalls behandelt, einschließlich der neuen Anerkennung durch das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023. Der Abschnitt zur Modernisierung von Bestandsgebäuden beleuchtet, welche Maßnahmen als Erhaltungsaufwendungen gelten und sofort steuerlich absetzbar sind, und welche Maßnahmen nur über Abschreibungen geltend gemacht werden können. Wichtige Urteile, wie das BFH-Urteil vom 28. April 2020 (IX B 121/19), werden angesprochen, die Regelungen zu Sanierungen vor dem Kauf betreffen. Abschließend werden praktische Tipps gegeben, wie Vermieter hohe Kosten bei der Vermietung geltend machen können, einschließlich der steuerlichen Behandlung von Reisekosten, Finanzierungskosten und anderen Ausgaben.
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Folge vom 30.07.2024#101: Überraschende Steueränderungen: Rückwirkende Anpassungen und neue MeldepflichtenIn dieser Podcast-Episode besprechen wir die überraschenden Entwicklungen rund um das neue "Steuerfortentwicklungsgesetz" und das "Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024". Obwohl wir in den vorherigen Folgen bereits ausführlich das erste und zweite Jahressteuergesetz 2024 analysiert hatten, hat uns die plötzliche Ankündigung eines weiteren Gesetzesvorschlags überrascht. Besonders unerwartet ist die rückwirkende Anpassung der steuerfreien Beträge für das Jahr 2024, was erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnung vieler Unternehmen hat. Für Steuerberater bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, da bereits durchgeführte Lohnabrechnungen nachträglich korrigiert werden müssen. Ein zentrales Thema dieser Episode ist die geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Diese Maßnahme könnte weitreichende Auswirkungen auf Steuerberater haben, da sie eine detaillierte Offenlegung bestimmter Steuerplanungen erfordert. Wir diskutieren die potenziellen Herausforderungen und Unsicherheiten, die diese Neuerung mit sich bringt. Zudem gehen wir darauf ein, dass die Umsetzung dieser Meldepflicht noch nicht gesichert ist. Wir hoffen darauf, dass die CDU diese Änderungen im Bundesrat blockieren wird. Gleichzeitig stellen wir die Vermutung vor, dass es möglicherweise zu einem politischen Handel kommen könnte, bei dem diese Meldepflicht durchgewunken wird, um im Gegenzug den Wunsch der CDU zu berücksichtigen, die Lohnsteuerklassen III und V zu erhalten.