
Wirtschaft
Sei doch nicht besteuert! Folgen
Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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Folge vom 12.09.2024#107: Steuervorteile nutzen: Porsche Macan jetzt kaufen? Wie man mit der 6b-Rücklage Steuern verschiebtIn dieser Episode widmen wir uns dem Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II), das darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken. Wir beleuchten die geplanten Änderungen und diskutieren, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Ein zentrales Thema ist die Neuregelung der § 6b-Rücklage, insbesondere im Hinblick auf die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Erhöhung des Höchstbetrags von 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro soll mehr Spielraum für betriebliche Reinvestitionen schaffen. Wir erklären, für welche Gewinne diese Rücklage genutzt werden kann, welche Wirtschaftsgüter für eine Reinvestition infrage kommen und welche steuerlichen Folgen sich bei nicht rechtzeitiger Reinvestition ergeben. Ein weiteres wichtiges Thema ist die neue Sonderabschreibung für neu zugelassene, betriebliche Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionen, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gelten soll. Zudem gehen wir auf die Steuervergünstigungen für elektrische Dienstwagen ein, wobei eine Erweiterung der 0,25-%-Regelung für Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro geplant ist. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die geplanten Erleichterungen im Investmentsteuergesetz, die Beteiligungen an Infrastrukturprojekten und erneuerbaren Energien betreffen, sowie auf Änderungen im Kündigungsschutz für Spitzenverdiener im Bankensektor. Abschließend diskutieren wir über die geplante Abschaffung der Zollfreigrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und die Auswirkungen auf den E-Commerce.
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Folge vom 04.09.2024#106: Steuertipps für Studenten: So holst Du das Maximum aus Deinem Studium herausIn dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern, warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium, besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären, welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur doppelten Haushaltsführung: https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren, unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
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Folge vom 28.08.2024#105: Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alles über Pflichten und FristenIn dieser Episode besprechen wir ausführlich, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und welche Fristen dabei beachtet werden müssen. Wir werfen einen Blick auf die relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 46 Abs. 2 EStG, der die Verpflichtung zur Veranlagung für Angestellte regelt, etwa bei Progressionseinkünften über 410 Euro oder dem Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern. Weitere Verpflichtete sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Rentner und Kapitalanleger, deren Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten. Zudem gehen wir auf die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2023 und 2024 ein und erläutern, was passiert, wenn die Erklärung verspätet eingereicht wird. Hierbei klären wir die Folgen von Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen seitens des Finanzamts. Darüber hinaus behandeln wir, für wen sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt. Besonders für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, könnte dies attraktiv sein, da sie in vielen Fällen mit einer Steuererstattung rechnen können. Auch Kapitalanleger, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, und Personen, die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Abschließend geben wir praktische Hinweise für Studenten im Zweitstudium und weitere Fälle, in denen eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann.
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Folge vom 21.08.2024#104: Verein für Unternehmer mit Robert HoffmannIn dieser Episode sprechen wir mit Robert Hoffmann, einem vielseitigen Unternehmer, der mittlerweile auch auf Social Media große Erfolge feiert. Mit seinen praxisnahen und oft unkonventionellen Tipps für Unternehmer hat Robert sich eine breite Fangemeinde aufgebaut und erreicht mit seinen Inhalten hohe Aufmerksamkeit. Wir freuen uns deshalb ganz besonders, ihn heute im Podcast begrüßen zu dürfen. Robert gibt Einblicke in seine Zeit als Inkasso- und Bauunternehmer. Wir sprechen über seine Devise „ich verhandle nicht“ und wie er den Arbeitsalltag auf nur vier Stunden pro Tag reduziert hat – unter anderem durch clevere Maßnahmen wie das Vermeiden von Telefonaten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs liegt auf der Bedeutung von Liquidität in Unternehmen: „Das Geld muss raus“. Spannend wird es auch bei der Frage, wie man sich von Mitgesellschaftern trennen kann und warum dies oft einfacher ist, als man denkt. Im rechtlichen Teil widmen wir uns der Kommanditgesellschaft und der Unternehmergesellschaft (UG) und diskutieren, warum diese Rechtsformen für Unternehmer besonders attraktiv sein können. Robert erläutert zudem, welche Risiken einer persönlichen Haftung für Unternehmer bestehen und wie man durch die Gründung eines Vereins strategisch dagegen vorgehen kann. Der Verein für Unternehmer wird im Detail beleuchtet, besonders im Hinblick auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Vereine sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Auch für wirtschaftlich tätige Vereine gilt: Einkünfte, wie etwa aus Vermietung und Verpachtung, unterliegen nur einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 %. Vereine können zudem Privatvermögen besitzen und dieses unter bestimmten Bedingungen steuerfrei veräußern, wie etwa Immobilien nach einer Haltedauer von 10 Jahren. Besonders bei sogenannten Familienvereinen, deren Zweck wesentlich im Interesse einer Familie auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, gibt es steuerliche Besonderheiten. Die Gründung eines solchen Vereins kann eine erhebliche Schenkungsteuerbelastung nach sich ziehen, da der Übergang von Vermögen auf den Familienverein als Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG besteuert wird. Zudem unterliegen diese Vereine der sogenannten Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt, um große Vermögen zu besteuern, die in solchen Strukturen gebunden werden. Robert erläutert, wie Unternehmer diese Strukturen effektiv nutzen können, um Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu erlangen, und welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen bei der Gründung eines Vereins für Unternehmer berücksichtigt werden müssen. Mehr Informationen zu Robert Hoffmann sind hier zu finden: https://driver39.de