Man weiß nicht, was man glauben soll. Jedenfalls hat es in Schwäbisch-Hall einen ziemlichen Aufschrei gegeben, weil dort ein für die Stadt gültiges sexualpädagogisches Konzept gelten soll, was - im besten Fall - viele Fragen aufwirft. Dadurch kommt man zur Frage: Warum Kita?
Religiös
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Mit diesem Podcast widmen wir uns praktischen Fragen und aktuellen Themen, mit denen wir als Christen zu tun haben. Da heute immer weniger gelesen wird, dafür aber mehr gehört wird, wollen wir künftig diesen Podcast zusätzlich zu Texten für Interessierte anbieten. Auch diese Beiträge sollen auf Gottes Wort basieren.
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735 Folgen
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Folge vom 20.11.2025Lehren aus dem Eklat um das sexualpädagogische Konzept in Schwäbisch Hall
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Folge vom 18.11.20252 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 3)Es kamen noch zwei weitere Fragen zu diesem Themenkomplex, die wir gerne beantworten wollen: 3) Was ist, wenn derjenige, der sich zurückzieht, keine Gespräche zulässt, und man daher keine Möglichkeit hat zu prüfen, in welchem Zustand er sich befindet?4) Was ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Bösen gelebt hat?
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Folge vom 13.11.20252 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 2)Wir haben zwei Fragen von einem Bruder, einem Gläubigen erhalten. Den ersten Teil haben wir schon beantwortet, was das Zurückziehen betrifft. Nun wird im Blick auf eine solche Person weiter gefragt: Wenn diese Person konkret, offensichtlich und öffentlich – in den Augen aller, einschließlich der Welt – so tief in Sünde versinkt, dass sie schlechter redet und handelt als Ungläubige, hat ein örtliches Zusammenkommen dann die Pflicht bekanntzugeben, dass sie dieses Verhalten nicht toleriert und dass diese Person nicht mehr wie zuvor verbunden ist mit dem Zusammenkommen im Namen des Herrn? Oder reicht es aus, angesichts des moralischen und/oder lehrmäßigen Verfalls dieser Person zu schweigen?
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Folge vom 11.11.20252 Fragen zum "Zurückziehen" aus der Gemeinschaft der Gläubigen und zum Behandeln von Sünde einer solchen Person (Teil 1)Wir haben zwei Fragen zum Thema "Brotbrechen" und Zurückziehen erhalten, die wir im Rahmen von zwei Podcasts gerne beantworten wollen. 1) Wenn jemand aus eigener Initiative für längere Zeit aufhört, das Brot zu brechen...A) Kann diese Person dann irgendwann zurückkommen und das Brotbrechen aus eigener Initiative und ohne Prüfung wieder aufnehmen?B) Hat das örtliche Zusammenkommen die Pflicht, nach einer gewissen Zeit festzustellen und entsprechend zu handeln, dass diese Person sich faktisch selbst zurückgezogen hat? Soll man das der Person, die sich zurückgezogen hat, auch persönlich mitteilen?