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Im «Forum» diskutieren Fachleute mit Hörerinnen und Hörern brennende aktuelle Themen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sport. Das «Forum» ist live. Der Hörer- und Usereinbezug ist das Markenzeichen der Sendung «Forum». Die Hörerinnen und Hörer sind entweder live im Studio oder aber sie beteiligen sich per Telefon oder an der Online-Diskussion auf srf1.ch.

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50 Folgen
  • Folge vom 12.12.2024
    Sonntagsverkauf – darf es ein bisschen mehr sein?
    Das Arbeitsgesetz erlaubt maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr. Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Lockerung der Vorgabe und bis zu zwölf Sonntagsverkäufe. In vielen Regionen der Schweiz sind die Läden an maximal vier Sonntagen pro Jahr geöffnet. Im Wettbewerb mit dem Onlinehandel, welcher rund um die Uhr verfügbar ist, spielen Sonntagsverkäufe eine wichtige Rolle für den stationären Handel. Es gibt den Geschäften die Möglichkeit, Umsätze zu generieren und Kunden anzulocken, welche unter der Woche keine Zeit zum Einkaufen finden. Vor allem in der Adventszeit gehören Sonntagsverkäufe zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. Bezüglich Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufen herrscht in der Schweiz ein Flickenteppich. Auf Bundesebene regelt das Arbeitsgesetz die Arbeits- und Ruhezeiten. Von Montag bis Samstag können Läden maximal von 6-23 Uhr öffnen. Gewisse Kantone haben ein Ladenöffnungsgsetz, welches die Öffnungszeiten einschränken kann. Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Erlaubt sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr. Das Arbeitsgesetz kennt jedoch viele Ausnahmen: Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen, Tankstellenshops, Kioske, Bäckereien/Konditoreien, Blumenläden, etc. sowie Geschäfte in Tourismusgebieten dürfen am Sonntag öffnen. Mehrere Vorstösse wollen das Arbeitsgesetz lockern: Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe von heute vier auf neu zwölf Sonntage. Eine Motion des FDP Nationalrats Philippe Nantermod will kleineren Geschäften mit begrenztem Sortiment erlauben, am Sonntag zu öffnen. Und der Bundesrat möchte städtische Tourismuszonen (wie z.B. Innenstädte) den klassischen Tourismusgebieten gleichsetzen und Sonntagsverkäufe ermöglichen. Reichen vier Sonntagsverkäufe pro Jahr, oder darf es ein bisschen mehr sein? Und sollen auch Geschäfte in städtischen Tourismusgebieten am Sonntag öffnen dürfen? Darüber diskutieren im «Forum»: · Pro Sonntagsverkauf: Cristina Cortellini, Zürcher Kantonsrätin GLP · Contra Sonntagsverkauf: Yvonne Feri, Präsidentin Syna – die Gewerkschaft Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
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  • Folge vom 05.12.2024
    Suizidhilfe wird zunehmen: Braucht es ein Gesetz?
    Die Zahl der begleiteten Suizide wird sich in der Schweiz künftig verdoppeln. Braucht es ein Gesetz und strengere Kontrollen? Die Suizidhilfe-Kapsel Sarco der Organisation «The Last Resort» hat die Debatte um die Sterbehilfe neu entfacht. Bis 2035 könnte sich die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz mehr als verdoppeln, schätzt Uwe Güth, Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Dies von heute rund 1600 Personen auf 3500 pro Jahr. Ob damit auch neue Suizidhilfe-Organisationen und neue Technologien wie «The Last Resort» in unser Land kommen, weiss niemand. Doch in der Politik regt sich Unbehagen. Der Berner EVP-Nationalrat Marco Jost plant, in der aktuellen Wintersession einen Vorstoss einzureichen. Er möchte Suizidhilfe auf schwerkranke, sterbende Menschen beschränken. Zudem wünscht er sich mehr Aufsicht und Kontrolle über Suizidhilfe-Organisationen. Marion Schafroth, Präsidentin von Exit Deutsche Schweiz, ist gegen mehr Regeln. Sie argumentiert, dass ein Gesetz unnötige Einschränkungen mit sich bringen würde. Ihrer Meinung nach sollten auch ältere Menschen ohne tödliche Krankheit die Möglichkeit haben, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, wenn sie keinen Sinn mehr im Weiterleben sehen. Braucht es mehr Regeln und Gesetze? Braucht es mehr Kontrolle für Suizidhilfe-Organisationen? Oder ist die liberale Haltung der Schweiz richtig? Darüber diskutieren im «Forum»: · Marion Schafroth, Präsidentin «Exit Deutsche Schweiz» · Marc Jost, EVP-Nationalrat Kanton Bern
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  • Folge vom 28.11.2024
    Nein zum Autobahnausbau: Gibt es neue Rezepte gegen den Stau?
    Bisher wurden die Nationalstrassen stets ausgebaut. Doch nach dem Nein an der Urne sind jetzt neue Ideen gefragt. An sechs Stellen hätte das Nationalstrassennetz ausgebaut werden sollen. Doch die Mehrheit der Stimmenden wollte es anders: Mit 52,7 Prozent Nein-Stimmen wurde der Autobahnausbau am Sonntag bachab geschickt. Dies freut das links-grüne Lager. Aber das Transportgewerbe beklagt die steigenden Staustunden. Linke und rechte Ideen Was sind also die Alternativen zum Autobahnausbau? Die siegreiche Linke möchte mehr Geld in den Velo- und den Fussverkehr sowie in den Lärmschutz stecken. Indem der öffentliche Verkehr attraktiver wird, sollen Automobilistinnen und Automobilisten zum Umsteigen bewegt werden. FDP-Präsident Thierry Burkart fordert hingegen, dass das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf den Autobahnen verkürzt wird. Neu sollten Lieferungen bereits ab vier Uhr morgens möglich sein. Sonst könnten die Waren zur Versorgung der Bevölkerung nicht recht geliefert werden. Mobility Pricing London, Singapur, Stockholm: Im Ausland haben verschiedene Städte eine Anti-Stau-Gebühr eingeführt. Autofahrer müssen eine Gebühr bezahlen, um in die Innenstädte zu fahren. Zu Stosszeiten ist die Gebühr jeweils höher. Ein solches Modell könnte auch für Autobahnen angewendet werden, um sie zu den Spitzenzeiten zu entlasten. Fachleute sehen beim Mobility Pricing grosses Potenzial, doch politisch gilt das System aktuell nicht für mehrheitsfähig. Deshalb werden andere Ideen herumgeboten, die jedoch keine sehr grosse Wirkung haben dürften. Dazu gehört, dass man Fahrbahnen für Autos mit mehreren Insassen reserviert, so genanntes Car-Pooling. Oder dass die Pannenstreifen bei Stau genutzt werden können. Debatte im «Forum» Was also sind die neuen Lösungen im Kampf gegen den Stau auf den Autobahnen? Darüber debattieren am kommenden Donnerstag, 28. November, im «Forum»: · Aline Trede, Fraktionschefin der Grünen · Thierry Burkart, FDP-Präsident und Zentralpräsident des Nutzfahrzeugverbands ASTAG
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  • Folge vom 21.11.2024
    Wie weiter mit den Witwen- und Witwerrenten?
    Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt. Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich. Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist. Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen. Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen. Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten. Gäste in der Sendung · Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH · Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora
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