Die Zahl der begleiteten Suizide wird sich in der Schweiz künftig verdoppeln. Braucht es ein Gesetz und strengere Kontrollen?
Die Suizidhilfe-Kapsel Sarco der Organisation «The Last Resort» hat die Debatte um die Sterbehilfe neu entfacht. Bis 2035 könnte sich die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz mehr als verdoppeln, schätzt Uwe Güth, Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Dies von heute rund 1600 Personen auf 3500 pro Jahr.
Ob damit auch neue Suizidhilfe-Organisationen und neue Technologien wie «The Last Resort» in unser Land kommen, weiss niemand.
Doch in der Politik regt sich Unbehagen. Der Berner EVP-Nationalrat Marco Jost plant, in der aktuellen Wintersession einen Vorstoss einzureichen. Er möchte Suizidhilfe auf schwerkranke, sterbende Menschen beschränken. Zudem wünscht er sich mehr Aufsicht und Kontrolle über Suizidhilfe-Organisationen.
Marion Schafroth, Präsidentin von Exit Deutsche Schweiz, ist gegen mehr Regeln. Sie argumentiert, dass ein Gesetz unnötige Einschränkungen mit sich bringen würde. Ihrer Meinung nach sollten auch ältere Menschen ohne tödliche Krankheit die Möglichkeit haben, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, wenn sie keinen Sinn mehr im Weiterleben sehen.
Braucht es mehr Regeln und Gesetze? Braucht es mehr Kontrolle für Suizidhilfe-Organisationen? Oder ist die liberale Haltung der Schweiz richtig? Darüber diskutieren im «Forum»:
· Marion Schafroth, Präsidentin «Exit Deutsche Schweiz»
· Marc Jost, EVP-Nationalrat Kanton Bern

Kultur & GesellschaftPolitikTalk
Forum Folgen
Im «Forum» diskutieren Fachleute mit Hörerinnen und Hörern brennende aktuelle Themen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sport. Das «Forum» ist live. Der Hörer- und Usereinbezug ist das Markenzeichen der Sendung «Forum». Die Hörerinnen und Hörer sind entweder live im Studio oder aber sie beteiligen sich per Telefon oder an der Online-Diskussion auf srf1.ch.
Folgen von Forum
50 Folgen
-
Folge vom 05.12.2024Suizidhilfe wird zunehmen: Braucht es ein Gesetz?
-
Folge vom 28.11.2024Nein zum Autobahnausbau: Gibt es neue Rezepte gegen den Stau?Bisher wurden die Nationalstrassen stets ausgebaut. Doch nach dem Nein an der Urne sind jetzt neue Ideen gefragt. An sechs Stellen hätte das Nationalstrassennetz ausgebaut werden sollen. Doch die Mehrheit der Stimmenden wollte es anders: Mit 52,7 Prozent Nein-Stimmen wurde der Autobahnausbau am Sonntag bachab geschickt. Dies freut das links-grüne Lager. Aber das Transportgewerbe beklagt die steigenden Staustunden. Linke und rechte Ideen Was sind also die Alternativen zum Autobahnausbau? Die siegreiche Linke möchte mehr Geld in den Velo- und den Fussverkehr sowie in den Lärmschutz stecken. Indem der öffentliche Verkehr attraktiver wird, sollen Automobilistinnen und Automobilisten zum Umsteigen bewegt werden. FDP-Präsident Thierry Burkart fordert hingegen, dass das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf den Autobahnen verkürzt wird. Neu sollten Lieferungen bereits ab vier Uhr morgens möglich sein. Sonst könnten die Waren zur Versorgung der Bevölkerung nicht recht geliefert werden. Mobility Pricing London, Singapur, Stockholm: Im Ausland haben verschiedene Städte eine Anti-Stau-Gebühr eingeführt. Autofahrer müssen eine Gebühr bezahlen, um in die Innenstädte zu fahren. Zu Stosszeiten ist die Gebühr jeweils höher. Ein solches Modell könnte auch für Autobahnen angewendet werden, um sie zu den Spitzenzeiten zu entlasten. Fachleute sehen beim Mobility Pricing grosses Potenzial, doch politisch gilt das System aktuell nicht für mehrheitsfähig. Deshalb werden andere Ideen herumgeboten, die jedoch keine sehr grosse Wirkung haben dürften. Dazu gehört, dass man Fahrbahnen für Autos mit mehreren Insassen reserviert, so genanntes Car-Pooling. Oder dass die Pannenstreifen bei Stau genutzt werden können. Debatte im «Forum» Was also sind die neuen Lösungen im Kampf gegen den Stau auf den Autobahnen? Darüber debattieren am kommenden Donnerstag, 28. November, im «Forum»: · Aline Trede, Fraktionschefin der Grünen · Thierry Burkart, FDP-Präsident und Zentralpräsident des Nutzfahrzeugverbands ASTAG
-
Folge vom 21.11.2024Wie weiter mit den Witwen- und Witwerrenten?Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt. Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich. Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist. Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen. Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen. Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten. Gäste in der Sendung · Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH · Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora
-
Folge vom 14.11.2024Hundeattacken: Braucht es Verbote oder Pflichtkurse?Es gibt immer mehr Hunde in der Schweiz. Auch die Beissvorfälle nehmen zu. Nun wird der Ruf nach Rasseverboten und Pflichtkursen für Hundehaltende wieder lauter. Die Hundedichte in der Schweiz nimmt kontinuierlich zu. 2016 gab es rund 490'000 Hunde, heute sind es rund 560'000. Mit der Zunahme der Hunde steigt auch die Zahl der Hundebisse. Erst im Oktober griff ein Rottweiler in der Zürcher Gemeinde Adlikon zwei spielende Kinder an. Beide wurden verletzt, eines schwer. Von verschiedener Seite wird der Ruf nach Massnahmen lauter. Im Kanton Zürich fordern zwei EDU-Kantonsräte, dass Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit verboten werden. Viele Expertinnen und Experten fordern zudem die Wiedereinführung einer Kurspflicht für Hundehaltende. Diese galt ab 2010 schweizweit, wurde jedoch Ende 2016 vom Parlament wieder abgeschafft. Seither sind die Kantone in der Verantwortung, entsprechend stark variieren die Regelungen zur Hundehaltung. In 13 Kantonen existieren sogenannte Rasselisten, die entweder ein vollständiges Verbot bestimmter Rassen oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. In gewissen Kantonen gibt es eine Kurspflicht für Hundehalter, in anderen nicht. Braucht es ein nationales Hundegesetz, das einheitliche Regelungen für die gesamte Schweiz schafft? Sollte eine Kurspflicht für alle Hundehaltende wieder eingeführt werden? Und wie wichtig ist es, den Import von Hunden aus dem Ausland besser zu kontrollieren? Darüber diskutieren im «Forum»: · Hansueli Beer, Präsident Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG · Jan Leitz, stellvertretender Geschäftsführer EDU Kanton Zürich Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.