16.10.1977 | Palästinensische Terroristen hatten eine Lufthansa-Maschine nach Mogadischu entführt. Gleichzeitig haben RAF-Terroristen den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer verschleppt. Sie drohen ihn zu ermorden und fordern, dass die in Stuttgart-Stammheim einsitzenden RAF-Terroristen freigelassen werden. Diese Ereignisse bilden im Oktober 1977 die Hochphase des sogenannten Deutschen Herbstes.
Bundeskanzler Helmut Schmidt ist nicht bereit, auf die Forderungen einzugehen oder mit den Terroristen zu verhandeln – und riskiert dadurch zwangsläufig den Tod von Hanns-Martin Schleyer. Darf die Bundesregierung das? Oder hat das Leben eines Entführten eine so hohe Priorität, dass sich eine Regierung erpressen lassen muss?
Schleyers Familie ruft das Bundesverfassungsgericht an – da die Zeit drängte, fällen die Richter eine Entscheidung im Eilverfahren in einer langen Nachtsitzung. Am Ende weisen sie den Antrag ab: Eine Regierung müsse sich nicht erpressen lassen, um Leben zu schützen. Der Bericht vom 16. Oktober 1977 schildert, was in jener Nacht in Karlsruhe los war.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trägt den Titel „Grenzen verfassungsrechtlicher Kontrolle bei der Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen“ und ist im Internet abrufbar. Viele weitere Aufnahmen aus der Zeit des RAF-Terrorismus finden sich unter archivradio.de

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Archivradio – Geschichte im Original Folgen
Historische Aufnahmen und Radioberichte von den ersten Tonaufzeichnungen bis (fast) heute. Das Archivradio der ARD macht Geschichte hör- und die Stimmung vergangener Jahrzehnte fühlbar. Präsentiert von: Gábor Paál, Lukas Meyer-Blankenburg, Maximilian Schönherr und Christoph König. Ein Podcast von SWR, BR, HR, MDR und WDR. https://archivradio.de | Übersicht über alle Beiträge: http://x.swr.de/s/archivradiokatalog
Folgen von Archivradio – Geschichte im Original
963 Folgen
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Folge vom 20.05.2025Urteil: Bundesregierung muss nicht Terroristen nachgeben, um Leben zu retten | 16.10.1977
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Folge vom 20.05.2025Baader kritisiert Stammheim-Prozess, Schily fordert Nixon als Zeuge | 4.5.1976Der Stuttgarter Stammheim-Prozess gegen die Mitglieder der RAF zieht sich hin. Der Angeklagte Andreas Baader wirft dem Gericht vor, dass der Prozess aus wahlkampftaktischen Gründen künstlich in die Länge gezogen werde. Baader sieht das Gerichtsverfahren letztlich als Spiegelbild der globalen Machtverhältnisse.
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Folge vom 20.05.2025Der Baader-Meinhof-Prozess beginnt in Stuttgart-Stammheim | 21.5.1975Stuttgart-Stammheim, 21. Mai 1975. Beginn des Prozesses gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Sicherheitskontrollen wie noch nie bei einem bundesdeutschen Gerichtsverfahren. Ansonsten: Eine Angeklagte, die im Gerichtssaal raucht. Drei Rechtsanwälte, darunter Hans-Christian Ströbele, die durch einen Trick ihrem Gerichtsausschluss entgehen wollten. Und im Luftraum über Stammheim taucht auch noch ein verdächtiges Sportflugzeug auf. Das war der Stand der Dinge in der Mittagsausgabe von SDR1 Aktuell. Am Nachmittag gab es schon eine Weiterentwicklung – dann war auch klar, was es mit dem Sportflugzeug auf sich hatte.
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Folge vom 12.05.2025Interview mit Walentina Tereschkowa, erste Frau im All | 17.6.1968Die erste Frau im Weltraum war die russische Kosmonautin Walentina Tereschkowa. 1963 war sie die Pilotin des Raumflugs Wostok-6. Sie startete in Baikonur und landete drei Tage später in Kasachstan. Walentina Tereschkowaa war damals 26 Jahre alt und blieb für weitere 19 Jahre die einzige Frau, die an einem Raumflug teilgenommen hat. Gut ging es ihr nicht dabei, ihr wurde übel, sie konnte auch nicht alle geplanten Experimente durchführen. Aber der Raumflug hat sie bekannt gemacht und ihr Leben verändert. Fünf Jahre später, am 17. Juni 1968 gibt sie dem Deutschlandsender der DDR das folgende Interview. Walentina Tereschkowa steht heute voll hinter Putins Politik. Die Welt solle Russlands Armee fürchten, erklärte sie unter anderem nach der Einnahme der Krim.