Der Bundestag will am Freitag über zwei gesellschaftliche Reformen
abstimmen: das Selbstbestimmungsgesetz und eine Änderung des
Namensrechts. Damit will die Ampelkoalition – zumindest teilweise – ihr
Antrittsversprechen einlösen, Deutschlands Gesellschaft- und
Familienrecht zu modernisieren. Welche Vorhaben dagegen auf der Strecke
geblieben sind, darüber spricht Lisa Caspari, Redakteurin für
Innenpolitik bei ZEIT ONLINE, im Podcast.
Das oberste Gericht des US-Bundesstaats Arizona hat ein 160 Jahre altes
Gesetz gegen Schwangerschaftsabbrüche wieder für gültig erklärt. Dieses
sieht unter anderem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für
Ärztinnen und Ärzte vor, die einen Abbruch vornehmen. Wie es zu dem
Urteil in Arizona kam und welche Rolle das Thema bei den kommenden
Präsidentschaftswahlen in den USA spielen könnte, berichtet
Korrespondentin Johanna Roth aus Washington, D. C.
Und sonst so? Umarmungen können wie Medizin wirken.
Moderation und Produktion: Hannah Grünewald
Redaktion: Helena Schmidt
Mitarbeit: Susanne Hehr und Clara Löffler
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge:
Transidentität: Queerbeauftragter wirbt für Zustimmung zu
Selbstbestimmungsgesetz
Reform des Namensrechts: Im Worst Case heißt man dann Marie-Agnes
Strack-Zimmermann
Arizona: US-Gericht reaktiviert Gesetz gegen Schwangerschaftsabbrüche
von 1864
Schwangerschaftsabbruch: Was das Urteil des Supreme Court bedeutet
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Folge vom 12.04.2024Zwei Gesellschaftsreformen auf einen Streich
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Folge vom 11.04.2024Update: Verfassungsschutz und AfD streiten über Extremismusverdacht2021 wurde die AfD vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die Partei. Im März 2022 wurde die Einstufung dann vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird der Sachverhalt nun erneut überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden bereits im März statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge der AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht fortführen. Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD damit bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft. Die SPD und die FDP haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf also auch weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch vorgehen. Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen Gerichtshof ein Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf: Beihilfe zum Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua Anfang März. Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine Botschaft in Berlin geschlossen. Die Dienstgeschäfte werden von der diplomatischen Vertretung in Wien weitergeführt. Was noch? Ein Hund, der zu freundlich für die Polizeischule war, wird jetzt als Rettungshund zum Star. Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Redaktion: Helena Schmidt Mitarbeit: Lea Schüler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: AfD: Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären OVG Münster: Verfassungsschutz und AfD streiten vor Gericht um Volksbegriff Wohnungsnot: Eigentümerverband will gegen Verlängerung der Mietpreisbremse klagen Ampelkoalition: SPD und FDP einigen sich zu Datenspeicherung und Mietpreisbremse Nahostkrieg: Nicaragua schließt seine Botschaft in Deutschland IGH-Klage Nicaraguas: Deutschland widerspricht Vorwürfen der Beihilfe zum Völkermord in Gaza Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat können Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcastabo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcastarchiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot.
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Folge vom 11.04.2024Warum sich die CDU ein TV-Duell mit der AfD liefertDer CDU-Spitzenkandidat für Thüringen, Mario Voigt, diskutiert am heutigen Donnerstag in einem TV-Duell mit Björn Höcke, seinem Konkurrenten von der AfD. Das Rededuell, das das erste dieser Art ist, wird live bei Welt TV übertragen. Voigt und Höcke wollen unter anderem über den von AfD-Chefin Alice Weidel geforderten Austritt Deutschlands aus der EU debattieren. Ob Voigt es schafft, die AfD inhaltlich zu entlarven, und ob seine Strategie Schule machen könnte, analysiert ZEIT-Politikredakteurin Mariam Lau. Die chinesische Regierung hat im vergangenen Jahr Exportkontrollen auf den Rohstoff Gallium eingeführt. Wer das Mineral kaufen will, muss seitdem eine Genehmigung bei den chinesischen Behörden beantragen. Auch Unternehmen aus Deutschland sind auf den Rohstoff angewiesen, etwa für die Herstellung von Halbleitersubstraten. Laut der China-Strategie, die die Bundesregierung letztes Jahr verabschiedet hat, sollen die Risiken dieser Abhängigkeiten reduziert werden. Wie gut das momentan gelingt, erklärt Xifan Yang, ehemalige China-Korrespondentin der ZEIT. Und sonst so? Beyoncé ist die Nummer eins. Moderation und Produktion: Helena Schmidt Redaktion: Jannis Carmesin Mitarbeit: Sophia Boddenberg und Paulina Kraft Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Mario Voigt gegen Björn Höcke: Die CDU will jetzt ersticken, was sie nicht mehr ignorieren kann "Boxring der Demokratie": Sender verteidigt TV-Duell Höcke/Voigt Alternative für Deutschland: News und Infos Landtagswahl: News und Infos Handel mit China: China, eine toxische Beziehung China: News zur Volksrepublik Wirtschaftsbeziehungen: Ganz bei uns Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat können Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcastabo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcastarchiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot.
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Folge vom 10.04.2024Update: In der EU-Asylpolitik lösen sich die politischen Lager aufSeit 2015 wird in der EU über eine neue Asylrechtsreform gestritten, die Verhandlungen dauern seit Jahren an. Am Mittwochnachmittag wird im EU-Parlament nun endgültig über das Gesetzespaket abgestimmt. "Europa muss hier seine Handlungsfähigkeit zeigen. Niemand darf dieses Thema den Rechtspopulisten überlassen", sagte Nancy Faeser vorab dem RND. Sollte die Reform beschlossen werden, würden Asylverfahren künftig bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Was sich sonst noch ändern würde, weiß Ulrich Ladurner. Für DIE ZEIT berichtet er als Korrespondent aus Brüssel. Im Podcast erklärt er, warum die Reform so umstritten ist. Außerdem im Podcast: - 21,2 Prozent der Bevölkerung in Deutschland waren im vergangenen Jahr von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – rund 17,7 Millionen Menschen. Das geht aus einer neuen Studie des Statistischen Bundesamtes hervor. - Nachdem Russland die Ukraine überfallen hatte, wurde ein Sondervermögen für die Bundeswehr eingerichtet. Das Sondervermögen sei „die richtige Antwort auf die Zeitenwende“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz damals. Jetzt zeigt sich, dass der Etat nahezu ausgeschöpft ist. Was noch? Das soziale Netzwerk, das eigentlich gar keins ist. Moderation und Produktion: Fabian Scheler Redaktion: Jannis Carmesin Mitarbeit: Lea Schüler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Europäische Asylpolitik: Faeser bezeichnet Asylreform als Schlüssel zur Steuerung der Migration EU-Parlament: Was sich durch die EU-Asylreform ändert Statistisches Bundesamt: Jeder Fünfte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht Verteidigung: Bundeswehrverband will von Scholz Klarheit über Verteidigungsausgaben Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat können Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcastabo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcastarchiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot.