Der Luzerner Regierungsrat muss den Seilbahnkorridor im Zonenplan der Gemeinde Weggis nochmals prüfen. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde dagegen teilweise gutgeheissen. Die Rigi Bahnen sind zuversichtlich, dass die neue Gondelbahn trotzdem in den nächsten zwei Jahren realisiert werden kann.
Weiter in der Sendung:
· Der Uhren- und Schmuckhändler Gübelin mit Hauptsitz in Luzern entlässt ungefähr dreissig Angestellte.
· Das Kantonsparlament Obwalden wählt den Jurist Lukas Zumstein zum neuen Obwaldner Oberstaatsanwalt.

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Folge vom 22.05.2025Kantonsgericht schickt Seilbahn-Zone zurück an den Regierungsrat
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Folge vom 22.05.2025Schwyz: Deutliches Ja zum Autobahnzubringer Freienbach189 Millionen schwer ist der Kredit für den Autobahnzubringer mit einem 900 Meter langen Tunnel. Der Schwyzer Kantonsrat hat den Kredit mit 83 zu 7 Stimmen genehmigt. Ergänzt wird der Zubringer von einem Ausbau des Autobahnanschlusses Schindellegi. Dafür ist der Bund verantwortlich. Weitere Themen: · Der Urner Landrat hat einen Nachtragskredit für die Stiftung Papilio in der Höhe von 1,16 Millionen Franken gutgeheissen. · Die Obwaldner Gemeinde Alpnach hat Mühe einen Ersatz zu finden für den abtretenden Gemeinderat, Patrick Matter. · Die Handballerinnen von Spono Nottwil haben das dritte Finalspiel um den Schweizer Meistertitel gegen Brühl St. Gallen auswärts mit 29:34 verloren.
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Folge vom 21.05.2025Bundesgericht stützt Goldauer Wirt bei EinbürgerungsbeschwerdeEinem türkischstämmigen Wirt aus Goldau SZ stoppten die Behörden das Einbürgerungsverfahren. Dies weil er mit dem Auto einen Selbstunfall verursachte. Der Wirt wehrte sich durch alle Instanz und erhielt nun vor Bundesgericht Recht. Weitere Themen: · Schwyzer Kantonsparlament debattiert neues Steuergesetz · Urner Regierung gegen Kurzzeitgymnasium · Gruppe Wolf Schweiz kritisiert Kanton Schwyz · Krienser Schrebergarten muss für öffentlichen Park weichen
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Folge vom 21.05.2025Keine Heimatschein-Hinterlegung mehr im Kanton SchwyzBeim Umzug in den Kanton Schwyz muss künftig kein Heimatschein mehr hinterlegt werden. Die Einwohnerämter können die Daten im Personenstandregister abrufen. Der Heimatschein wird daher nicht mehr benötigt. Der Schwyzer Kantonsrat hat die Änderung einstimmig gutgeheissen. Weiter Themen: · Uri: Künftig auch kommunale Dokumente öffentlich · Guetzli-Herstellerin «Hug» setzt künftig mehr auf den Namen «Wernli»