Papageien sind sozial lebende Vögel, die nicht einzeln gehalten werden dürfen. Die Haltung von grossen Aras und Kakadus ist sehr anspruchsvoll. Deshalb ist eine Bewilligung nötig.
Papageienvögel gibt es in einer Vielfalt von Farben, Grössen und Formen. Ihnen gemeinsam sind ein relativ grosser Kopf mit krummem Schnabel und die Kletterfüsse. Sie können ausgezeichnet klettern und sehr schnell fliegen.
Papageien besitzen ein sehr ausgeprägtes Nagebedürfnis. Ihr Schnabel eignet sich nicht nur zum Knabbern, sondern auch zum Klettern und Festhalten, zum Knacken und Zerkleinern von Futter und Gegenständen sowie zur Gefiederpflege. Er kann auch gefährliche Verletzungen verursachen.
Papageienvögel sollten in einer Voliere gehalten werden, die so gross ist, dass die Vögel darin fliegen, klettern, baden, fressen, ruhen und spielen können. Damit die Vögel gesund bleiben, brauchen sie artgerechtes, abwechslungsreiches Futter, ihre Volieren und Einrichtungen müssen häufig gereinigt werden.
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Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.
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Folge vom 01.10.2025Intelligent, kommunikativ und langlebig: der Papagei
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Folge vom 30.09.2025Tipps bei gesundheitlichen Herausforderungen von ZiervögelnWellensittiche und Kanarienvögel sind soziale Tiere, sie brauchen den Kontakt zu ihren Artgenossen und dürfen daher nicht alleine gehalten werden. Menschen oder Vögel anderer Arten sind kein Ersatz für ihre Artgenossen. Am besten werden die Vögel zu zweit oder zu viert gehalten. Wellensittiche und Kanarienvögel klettern gerne und benötigen Platz zum Fliegen. Achtung: Bei zu reichem Futterangebot können die Vögel leicht zu dick werden. Kanarienvögel und Wellensittiche leben in der Natur in riesigen Schwärmen. Dementsprechend laut ist auch die Kommunikation untereinander. Wellensittiche und Kanarienvögel sind bei uns heute noch die häufigsten Vogelarten, die als Heimtiere gehalten werden. Beid Arten sind schnelle und flinke Flieger und sollten dementsprechend in grösseren Volieren gehalten werden.
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Folge vom 29.09.2025Vogelhaltung zuhause: Wenn schon, dann artgerechtMehr als 100'000 Ziervögel werden in der Schweiz gehalten, ungefähr jeder 100. Haushalt hat einen oder mehrere gefiederte Mitbewohner. Tierschutzorganisationen machen auf Mindestanforderungen bei der Vogelhaltung aufmerksam. Der Schweizer Tierschutz STS hat bei einer Umfrage unter Vogelhalterinnen und -haltern laut eigenen Angaben «besorgniserregende Entdeckungen» gemacht: Rund die Hälfte der Vogelhaltungen seien aus tierschützerischer Sicht ungenügend. Mängel gebe es insbesondere wegen den vielen Fällen von Einzelhaltung von Vögeln, die gesellschaftlich lebende Tiere seien. Aber auch bei Grösse, Dimension und Ausstattung von Käfigen und Volieren gebe es Nachholbedarf, meldet der STS. Erfreulich seien dagegen die Beschaffungswege: Die überwiegende Mehrheit der Vogelhalterinnen und Vogelhalter beschafften ihre Tiere über seriöse Wege wie Fachgeschäfte und Züchter.
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Folge vom 26.09.2025Bonusprogramme der Krankenkassen: Lohnen sich die Fitness-Apps?Für das Erreichen von Bewegungszielen Geld oder Gutscheine erhalten: Vor allem Zusatzversicherungen locken mit solchen Angeboten. Der Konsumentenschutz warnt vor Datenkraken im Gesundheitsgewand. Punktesammeln für einen Besuch im Fitnessstudio, eine Wanderung oder einen Achtsamkeitskurs. Viele Zusatzversicherungen bieten heutzutage solche Apps an, die finanzielle Anreize setzen, um sich mehr zu bewegen. Für die erarbeiten Punkte gibt es etwa einen Teil der Prämie zurück oder man bekommt Gutscheine verschiedener Partner. Auch das Spenden ist möglich. Die Haltung der Krankenkassen ist klar: Man wolle mit diesen Angeboten zur Gesundheitsförderung beitragen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes sind solche Angebote heikel. Die in den Apps geteilten Daten seien für die Krankenkassen Gold wert – viel mehr als der Gegenwert in Gutscheinen. Der finanzielle Anreiz sei ohnehin nur gering. Unter dem Strich handle es sich um geschicktes Marketing, um Kunden zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Üblich sind solche Angebote in der Zusatzversicherung, jedoch gibt es auch erste Angebote in der Grundversicherung. Dies kritisiert der Konsumentenschutz vehement. Es handle sich um eine Wettbewerbsverzerrung.